Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich ein weiteres Förderfenster für Investitionen zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder Wasserstoffnutzung.
Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das Teilmodul 2 im Modul 1. Darüber können Investitionsvorhaben, die Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe nutzen oder Produktionsprozesse elektrifizieren, bezuschusst werden. Die Grundlage bildet der sogenannte „TCTF“ (Temporary Crisis and Transition Framework) als befristeter Krisen- und Übergangsrahmen, mit dem die EU-Kommission grüne Technologieförderung für eine klimaneutrale Wirtschaft beschleunigen möchte.
Skizzen können bis 15. Mai eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.