Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024
Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat das Ziel, dass künftig nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugt. Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Weitere Informationen unter: www.bmwsb.bund.de |