Wärmepreisbremse: Nahwärmenetzbetreibende in der Pflicht
Die bis zum 15. Februar gesetzte Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
Die bis zum 15. Februar gesetzte Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
Die Abschlagszahlung für Dezember ist den Wärmekunden zu erlassen. Erstattungsportal ab sofort online.