Bundesförderung für effiziente Wärmenetze: Antragstellung ab sofort möglich
Die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist am 15. September in Kraft getreten.
Die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist am 15. September in Kraft getreten.
Für Wärmelieferverträge zwischen dem Heizwerksbetreiber und dem Wärmekunden gibt die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, kurz: AVB-FernwärmeV, den rechtlichen Rahmen vor.
Am Dienstag, den 5. Juli 2022 beschäftigen sich zwei Fachblöcke beim C.A.R.M.E.N.-Symposium mit den Themen “Prozesswärme” und ”
Wärmenetze”.
Das WebSeminar gibt einen kompakten Überblick über Technik, Wirtschaftlichkeit und (förder-)rechtlichen Rahmen bei Nahwärmeprojekten.
Ob im Eigenheim in der Nähe einer Biogasanlage oder an der Anlage selbst: Biogas als Energieträger kann direkt ohne weitere Aufbereitungsschritte zur Wärmeerzeugung genutzt werden.
Demnächst müssen voraussichtlich alle Wärmemengenzähler fernablesbar sein. Ein Bestandschutz läuft Ende 2026 aus.
Die Kombination eines Holzheizwerkes mit einer Solarthermie im Wärmenetz gehört zu den jüngeren Varianten im Kanon der Erneuerbaren Energien.
In Bayern werden derzeit etwa 3.500 Holzheizwerke und –heizkraftwerke betrieben. Sie liefern jährlich rund 6,4 Terawattstunden Wärme, etwa 280 Anlagen arbeiten mit Kraft-Wäme-Kopplung. Diese Infrastruktur gilt es langfristig zu erhalten und zu optimieren.
Wer ein Holzheizwerk plant braucht Zeit und viele Mitstreiter. Frühzeitig sollten sich alle Projektbeteiligten an einen Tisch setzen.
Die Kalte Nahwärme hat gegenüber herkömmlichen Wärmenetzen einige Vorteile. Eine interessante Alternative bietet sie bei Neubaugebieten.