„Bundesprogramm Energieeffizienz“: Neue Förderbedingungen für PV, Kleinwind, Wärmepumpe und Speicher
Das „Bundesprogramm Energieeffizienz” fördert Landwirte bei bestimmten Investitionen in Erneuerbare Energien.
Das „Bundesprogramm Energieeffizienz” fördert Landwirte bei bestimmten Investitionen in Erneuerbare Energien.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen im baurechtlichen Außenbereich als privilegierte Bauvorhaben anzusehen. Möglich machen dies zwei Änderungen im Baugesetzbuch.
Die Bundesnetzagentur definiert mit Wirkung zum 01. Juli 2023 erstmalig Anforderungen für Grünland- und Moor-PV-Anlagen im Sinne des EEG 2023.
Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben.
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.
C.A.R.M.E.N.-Experten informierten beim LENK KOMMUNity-Netzwerktreffen für bayerische Kommunaltpolitiker*innen am 05.10.2022 in Schloss Nymphenburg über Photovoltaik und Nahwärmenetze.
Eine im Juni 2022 veröffentlichte Studie nennt das Netzwerk C.A.R.M.E.N. e.V. als positives Beispiel für die unterstützende Begleitung der Energiewende.
Balkon-Photovoltaikanlagen – auch „steckerfertige Erzeugungsanlagen“ oder „Kleinstsolaranlagen“ genannt – können in Deutschland bis zu einer Größe von 600 W selbst und ohne komplizierte Anmeldung installiert werden.