Neue bayerische Förderung im Vorfeld der kommunalen Wärmeplanung
Seit Juni 2024 können Vorabanalysen zur interkommunalen Wärmeplanung gefördert werden.
Seit Juni 2024 können Vorabanalysen zur interkommunalen Wärmeplanung gefördert werden.
C.A.R.M.E.N. e.V. veranstaltet das Forum ”Kommunale Wärmewende – Rahmenbedingungen, Umsetzung und Best Practice” mit 160 Teilnehmenden.
Das Kompetenzzentrum für Kommunale Wärmewende hat digitale Hilfsmittel herausgegeben, die Kommunen und Planende bei der Kommunalen Wärmeplanung unterstützen.
Am 15. April 2024 findet das 31. Forum „Kommunale Wärmewende – Rahmenbedingungen, Umsetzung und Best Practice“ statt.
Das Bayerische Staatsministerium
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
der Bayerische Gemeindetag und
der Bayerische Städtetag haben eine Erklärung veröffentlicht.
Mit Blick auf das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung wurden die Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen überarbeitet.
In der Veranstaltung am 30. Januar geht es darum, was die Gesetze für den Einzelnen bedeuten und welche Erfüllungsoptionen zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtungen des GEG gelten für den Einzelnen erst nachdem eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wurde.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Werkzeug für Städte und Gemeinden zum Aufbau einer erneuerbaren Wärmeversorgung.
Die GEG Novelle enthält weitreichende Änderungen für die Heizungstechnik im Gebäude, u.a. die 65 % Erneuerbare Energien Regel.