Sicherheit bei Bundesfördermitteln zur Wärmeplanung in Bayern
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Seit Juni 2024 können Vorabanalysen zur interkommunalen Wärmeplanung gefördert werden.