Ausschreibungsergebnisse Biomasse veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der aktuellen EEG-Biomasse-Ausschreibung veröffentlicht – die Branche ist ernüchtert.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der aktuellen EEG-Biomasse-Ausschreibung veröffentlicht – die Branche ist ernüchtert.
Am 15. April 2021 fand die Kooperationsveranstaltung „Perspektiven für landwirtschaftliche PV-Anlagen nach Ende der EEG-Vergütung“ von C.A.R.M.E.N. e.V. und dem Deutschen Bauernverband e.V. statt.
Am 31. März 2021 traf sich das Regionetzwerk Energieeffizienz Niederbayern (RENi) zum digitalen Austausch. Themen waren die energieeffiziente Instandhaltung, die Bedeutung von Automation – und das Schminken von Schokoladenfiguren.
Das EEG 2021 bringt für Mieterstromprojekte bessere Rahmenbedingungen. Die Klarstellung zum Lieferkettenmodell, die Veränderungen bei der Anlagenzusammenfassung sowie die höheren Mieterstromzuschläge könnten die Energiewende im urbanen Raum deutlich anschieben.
Schärfere Anforderungen an die Strommessung bei Eigenverbrauch durch Gesetzesänderungen. Durch das neue EEG 2021 wurde die Schonfrist für die Messkonzepte bei der Drittmengenabgrenzung um ein Jahr verlängert.
Am 25. und 26. November sowie am 2. Dezember informierten sich insgesamt rund 130 Teilnehmende in zwei C.A.R.M.E.N.-WebKonferenzen über aktuelle Entwicklungen und Vermarktungsstrategien für Strom aus Erneuerbaren Energien.
Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verfügbar. Seither gilt: Jede bestehende Stromerzeugungsanlage, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, muss dort bis spätestens zum 31.01.2021 registriert werden.
Am Mittwoch, den 11. November 2020 traf sich das Regionetzwerk Energieeffizienz Niederbayern (RENi) zum digitalen Austausch. Inhaltlich ging es u. a. um aktuelle Entwicklungen im Energierecht.
Für viele Biogasanlagen endet in den nächsten Jahren die EEG-Förderung aus der Periode 1. C.A.R.M.E.N. e.V. veranstaltete fünf WebSeminare, die verschiedenste Geschäftsmodelle für den Weiterbetrieb der Anlagen vorstellten.
Bis zur Einführung des EEG 2017 erhielten Anlagenbetreiber eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Anstelle der durch das EEG festgelegten Vergütung werden nun andere Vergütungsmechanismen angewandt.