Neue Dachabstände bei Solaranlagen in Bayern
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.
C.A.R.M.E.N.-Experten informierten beim LENK KOMMUNity-Netzwerktreffen für bayerische Kommunaltpolitiker*innen am 05.10.2022 in Schloss Nymphenburg über Photovoltaik und Nahwärmenetze.
Obwohl die Neufassung des EEG in weiten Teilen erst 2023 in Kraft tritt, können viele Betreibende von PV-Anlagen bereits heuer von den erhöhten Vergütungssätzen profitieren.
Solarmodule können in die Landwirtschaft und den Gartenbau integriert werden – unter anderem auf Gewächshäusern Jedoch sind nicht alle Module dafür geeignet.
Je nach Größe und Art einer PV-Anlage kommen unterschiedliche Förderungen über das EEG 2021 für die in das Stromnetz eingespeisten Strommengen in Frage.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat das Dokument “Hilfe zu Photovoltaikanlagen“ aktualisiert.
C.A.R.M.E.N. e.V. beleuchtet in zwei kostenlosen WebSeminaren die Möglichkeiten der Wärmepumpentechnologie in Kombination mit Solarthermie (23.03.) und mit Photovoltaik (22.4.).
Am 1. Februar ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten – die Installation von PV-Anlagen auf Reihenhäusern wird erleichtert.
Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verfügbar. Seither gilt: Jede bestehende Stromerzeugungsanlage, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, muss dort bis spätestens zum 31.01.2021 registriert werden.
Rund 125 Teilnehmende informierten sich über technische Anforderungen und regulatorische Rahmenbedingungen für die effiziente Kopplung von Strom, Wärme und Verkehr in Quartieren.