Erhöhung der Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern
Die jährliche bayerische Höchstgrenze für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten wird ab Mai 2020 von bisher 70 auf 200 Anlagen erhöht.