Förderung für energieeffiziente Neubauten startet mit Neuausrichtung wieder
Im Rahmen eines begrenzten Budgets und halbierten Fördersätzen können ab dem 20. April wieder Anträge bei der KfW für das Effizienzhaus/-gebäude 40 gestellt werden.
Im Rahmen eines begrenzten Budgets und halbierten Fördersätzen können ab dem 20. April wieder Anträge bei der KfW für das Effizienzhaus/-gebäude 40 gestellt werden.
Im Rahmen der BEG wurden neue Mittel zur Abarbeitung der Altanträge, der Wiederaufnahme der Sanierungsförderung sowie der EH40-Neubauförderung bereitgestellt.
Da die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, werden Anträge nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht mehr bewilligt.
Gelder für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen ab 1. Februar 2022 vermehrt in Gebäudesanierungen und effiziente Neubauten fließen.
Zwei WebKonferenzen beschäftigen sich am 08.Juli 2021 mit den wichtigsten neuen Entwicklungen relevanter Gesetze und Förderprogramme