Sicherheit bei Bundesfördermitteln zur Wärmeplanung in Bayern
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
432 Bürgermeister und Bürgermeisterinnen schlossen sich dem Bürgermeisterappell „Zusammen erfolgreich erneuerbar“ an, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzubringen.
Seit Juni 2024 können Vorabanalysen zur interkommunalen Wärmeplanung gefördert werden.
Am 4. Juni wird thematisiert, wie sich Kommunen am besten einbringen können, damit eine erfolgreiche Umsetzung eines Windenergieprojekts an Waldstandorten gelingt.
Am 02.05.2024 fand die Unterzeichnung des „Pakts Holzenergie Bayern“ im Kloster Ettal statt.
Das Bayerische Staatsministerium
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
der Bayerische Gemeindetag und
der Bayerische Städtetag haben eine Erklärung veröffentlicht.
Der Wettbewerb läuft noch bis 31. Januar 2024 und zielt darauf ab, die Entwicklung umweltfreundlicher Wärmetechnologien voranzutreiben.
In zwei Veranstaltungen am 28. und 30. November wird nach einer fachlichen Einführung in die Thematik auf den Energie-Atlas Bayern als Planungsgrundlage eingegangen.
Der Freistaat Bayern hat am 01.08.2023 bekanntgegeben, eine Förderung für Investitionen in Pyrolysedemonstrationsanlagen zur Herstellung von Pflanzenkohlen zu starten.
Mit 150 Millionen Euro werden Elektrolyseanlagen für die Produktion von grünem Wasserstoff gefördert. Antragsstellungen sind ab September 2023 möglich.