Die erste Innovationsausschreibung wurde im September 2020 durchgeführt. Seit 2021 erfolgen jährlich zwei Ausschreibungsrunden, bei denen ausschließlich Kombinationen aus mehreren Erneuerbare-Energien-Anlagen oder Anlagen in Kombination mit Speichern teilnehmen können. Mindestens eine Anlage muss dabei eine Windkraftanlage an Land oder eine Photovoltaikanlage sein.
Im Gegensatz zu den regulären Ausschreibungen wurde in den ersten Innovationsausschreibungen der bezuschlagte Gebotswert auf die Markterlöse aufgeschlagen („fixe Marktprämie“). Um eine Überkompensation bei hohen Börsenstrompreisen zu vermeiden, wird diese Regelung mit der Ausschreibungsrunde im Dezember 2022 zu Gunsten einer „gleitenden Marktprämie“ abgeschafft. Diese umfasst lediglich die Differenz zwischen dem technologiespezifischen Marktwert und dem in der Ausschreibung ermittelten anzulegenden Wert.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse der Innovationsausschreibungen seit 2021 in Bezug auf die bezuschlagten Gebotswerte und Gebotsmengen.
Hinweis: Für die Ausschreibungsrunden im Dezember 2022 und Mai 2023 wurden von der Bundesnetzagentur keine Zuschlagswerte öffentlich bekanntgegeben, da die geringe Anzahl der abgegebenen Gebote eine Zuordnung zu den einzelnen Bietern ermöglichen würde.
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Zu sehen ist die Entwicklung der bezuschlagten Gebotswerte.
Zu sehen ist die Entwicklung der bezuschlagten Gebotsmengen im Verhältnis zu den maximal zulässigen Gebotsmengen.