Seit 2017 werden die Vergütungen der meisten Neu- und Bestandbiomassesanlagen im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse für Biomasseanlagen.
Über die Filterfunktion können Sie Jahre oder einzelne Ausschreibungsrunden aus- bzw. wieder einblenden.
Nachfolgend ist die Entwicklung der ausgeschriebenen und der bezuschlagten Mengen dargestellt. In den ersten beiden Jahren wurde nur eine Ausschreibung durchgeführt, seit 2019 finden jährlich zwei Runden statt. Bis einschließlich 2022 wurden die Volumina bei weitem nicht ausgeschöpft.
Die prozentuale Ausschöpfung der ausgeschriebenen Mengen verdeutlicht die nächste Grafik.
Diese Grafik stellt neben den ausgeschriebenen und den bezuschlagten zusätzlich noch die eingereichten Gebotsmengen dar. Hintergrund ist, dass Gebote, die formal nicht den Anforderungen entsprechen, vom Bieterverfahren ausgeschlossen, auch wenn das Volumen noch nicht ausgeschöpft wurde (siehe dazu aber auch die letzte Grafik).
Bei allen Ausschreibungen gibt es einen gesetzlich festgelegten Höchstwert, den die abgegebenen Gebote nicht überschreiten dürfen. Dieser unterliegt einer jährlichen Degression, allerdings wurde er im Jahr 2021 außerplanmäßig um 2 ct/kWh und 2023 nochmals um 10 % angehoben.
Die Anzahl der eingereichten Gebote hat in der Vergangenheit stark geschwankt. Ein Tiefststand war Ende 2020 mit nur 21 eingereichten Geboten erreicht.
Seit Beginn der Ausschreibungen im Jahr 2017 waren die Ausschreibungen teilweise massiv unterzeichnet. Dies führte dazu, dass jedes formal korrekte Gebot einen Zuschlag erhielt. Damit kam nicht wie vom Gesetzgeber gewünscht ein Wettbewerb zwischen den Bietenden zustande. Um diesen auch bei unterzeichneten Ausschreibungsrunden sicher zu stellen, wurde 2021 die sogenannte endogene Mengensteuerung eingeführt. Diese fordert, dass in diesem Fall die oberen 20 % der Gebote ausgeschlossen werden. Wie die Grafik verdeutlicht, fallen bei Unterzeichnung dadurch deutlich mehr Anlagen heraus als durch formale Fehler.