Windenergieanlagen (WEAs) können wertvolle Beiträge für den Klimaschutz und die heimische Energieversorgung leisten. Nach den gesetzlichen Ausbauzielen sollen daher bis 2030 die installierte Leistung von WEAs an Land auf 115 Gigawatt verdoppelt (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) und bis 2032 bundesweit ca. 2 Prozent der Flächen bereitgestellt werden (Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)).
Neben dem Offenland gibt es auch im Wald zahlreiche geeignete Standorte. Denn WEAs können hier fernab von Siedlungsräumen errichtet und gut in die Landschaft integriert werden. Zusätzlich besitzen insbesondere Hügel oder Höhenzüge aufgrund höherer Windgeschwindigkeiten vielfach ein sehr gutes Standortpotenzial. Mit Windrädern kann somit auf sehr kleiner Fläche sehr viel Strom erzeugt werden.
Allerdings kann der Ausbau der Windenergie im Wald auch kritische Nebenwirkungen haben, meist aufgrund des Flächenbedarfs und der Veränderungen für Natur und Landschaft. Denn Wälder sind wichtig als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sowie als besonders naturnaher Erholungsraum für uns Menschen. Sie schützen den Boden vor Erosion, produzieren Sauerstoff, sorgen für Temperaturausgleich und liefern den wichtigen umweltfreundlichen Rohstoff Holz. Beim Bau von WEAs in Waldgebieten sind deshalb im Rahmen der waldrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben die Auswirkungen zu minimieren sowie Ersatzaufforstungen oder Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Wie kann die Windenergie im Wald möglichst schonend und verträglich für Wald, Mensch und Natur umgesetzt werden? C.A.R.M.E.N. e.V. hat in Zusammenarbeit mit Planungsbüros und Waldbesitzenden Tipps und Anregungen aus der Praxis zur waldschonenden Umsetzung solcher Projekte gesammelt. Mitinitiator war das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Dazu wurden Interviews geführt mit:
- Raoul Kreienmeier, Betriebsleiter des Forstbetriebs Thurn und Taxis
- Georg Freiherr von Aretin, Leiter Projektentwicklung bei Ørsted Onshore Deutschland GmbH (ehemals OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH)
- Kristina Willkomm, Planungsabteilung Ingenieurbüro Sing GmbH
- Rudolf Habereder, Forstbetriebsleiter des Forstbetriebs Kipfenberg, Bayerische Staatsforsten
Bitte beachten: Diese Materialsammlung erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf fortlaufende Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit. Allen, die sich mit der Nutzung der Windenergie im Wald beschäftigen, wird dringend empfohlen, bei Bedarf rechtzeitig auf die zuständigen Behörden zuzugehen.
Um eine WEA zu errichten und zu betreiben, müssen im Wald die dafür benötigten Flächen in eine andere Nutzungsform umgewandelt werden. Dazu wird ein Teil der Fläche dauerhaft, bzw. für die gesamte Betriebszeit von 20 bis 25 Jahren, von Baumbestand freigehalten, damit jederzeit Arbeiten an der Anlage, wie Wartungen oder der Austausch von Anlagenteilen, durchgeführt werden können. Die Flächen für das Fundament, für die Kranaufstellung und den Kranausleger fallen unter diese dauerhaft genutzten Flächen. Für die Arbeits- und Montagetätigkeiten während der Anlagenerrichtung werden Flächen temporär für die Bauphase benötigt, welche innerhalb von einer bestimmten Frist wieder aufzuforsten sind. (Quelle: FA Wind (2023): Entwicklung der Windenergie im Wald – Ausbau, planerische Vorgaben und Empfehlungen für Windenergiestandorte auf Waldflächen in den Bundesländern, 8. Auflage, Berlin)
Für die bisherigen WEAs im Wald in Bayern wurden durchschnittlich rd. 0,39 ha dauerhaft gerodet und rd. 0,25 ha temporär in Anspruch genommen. Im Gegenzug wurden 0,23 ha dauerhaft aufgeforstet. Für Genehmigungen sowie Auflagen, die zur waldschonenden Umsetzung beitragen können (z.B. Ersatzaufforstung, Waldumbau), können sowohl das jeweilige Landeswaldgesetz wie auch das Bundes- bzw. Landesnaturschutzgesetz Anwendung finden. Grundsätzlich resultieren Ersatzaufforstungen aus dem Waldgesetz, wohingegen Waldumbaumaßnahmen eine Folge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht sein können.
Aufgrund der Komplexität wird empfohlen, vor Beginn der Planungen mit den zuständigen Behörden (Untere Forstbehörde, Untere Naturschutzbehörde) sowie mit Planungsbüros in Kontakt zu treten, um den Einzelfall zu beurteilen.
Neben dem vorhandenen Wegenetz werden auch die vorhandenen Waldbestände selbst genau betrachtet und direkt vor Ort beurteilt, welcher Standort der Beste für den Wald ist. Dabei werden die Flächen ausgeschlossen, die einen (besonders) wertvollen oder einen besonders (sturm-)anfälligen Bestand aufweisen. „Das sind aus meiner Sicht die zwei Basics: Erstmal die in Frage kommenden Standorte eingrenzen und dann zweitens den Wald anschauen, wo hin geplant werden kann”, erklärt Kristina Willkomm.
Bei der Auswahl des passenden Standorts werden alle Seiten miteinbezogen. So wird mit der Herstellerfirma besprochen, welche Flächen für die Errichtung der Anlage wirklich gebraucht werden. Mit dem Förster oder der Försterin wird angeschaut, wie wertvoll und stabil die Bestände sind und welche Standorte besser geeignet wären. Und die Projektierenden bringen im Anschluss ihre Erfahrungen und Ideen ein, die Anlagen möglichst wald- und ressourcenschonend zu errichten. Der Bau der Anlage wird nach Möglichkeiten so geplant, dass die Anlagenteile Just-in-Time angeliefert und gleich verbaut werden. Dadurch sollen möglichst wenige Flächen für die Zwischenlagerung benötigt werden. Müssen Teile doch zwischengelagert werden, sollten nach Möglichkeit Flächen außerhalb des Waldes oder schon vorhandene Lagerflächen für Langholz im Wald genutzt werden, damit weniger Bäume entfernt werden müssen.
Video: Bladelifter im Einsatz
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Um jederzeit Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen, werden für die Kranstellfläche neben der Anlage etwa 0,15 ha dauerhaft freigehalten. Es ist daher zu überlegen, solche Flächen in der Zwischenzeit auch anderweitig für die Forstbewirtschaftung in Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber zu nutzen, soweit dadurch die Tragfähigkeit für einen späteren Kraneinsatz nicht beeinträchtigt wird.
Unterschiedliche Krantechniken:
- Raupenkran: Kran mit Raupenlaufwerken und mit Gittermastausleger oder Teleskopausleger. Durch die Raupenketten kann der Kran auf nahezu jedem Untergrund sicher und flexibel bewegt werden.
- Mobil- oder Autokran: Ein fahrbarer Auslegerkran auf einem Rad- oder Kettenfahrwerk, der bei schwer erreichbaren Baustellen und Gebieten eingesetzt wird. Den Mobilkran gibt es auch mit einem variablen Teleskopausleger, womit auch große Arbeitshöhen schnell und sicher erreicht werden können.
- Turmdrehkran: Ist eine Gittermastkonstruktion, die sich nicht mittels eines Fahrwerks fortbewegen kann. Sie sind für schwer zugängliche Standorte geeignet und benötigen eine geringere Standfläche als andere Kransysteme. Der Transport ist weniger aufwändig, da kein Schwertransport benötigt wird, weil der Kran in Einzelteilen angeliefert werden kann.
Diese Art von Kran ist laut Georg Frhr. von Aretin eine Spezialtechnik, die wenig angeboten wird. Bei der Errichtung einer Anlage würde zwar weniger Fläche benötigt, aber bis so ein Kran für den Fall einer Reparatur oder andere Notfälle zur Verfügung steht, können zusätzlich einige Wochen vergehen, in denen die WEA keinen Strom produziert. In solchen Fällen müsste daher trotzdem ein übliches Kransystem mit größerem Flächenbedarf verwendet werden. Auch Kristina Willkomm bestätigt, dass diese Krantechnik bei modernen Anlagen momentan nicht zum Einsatz kommt.
Eine Auflistung verschiedener Krane finden Sie hier. (Diese Auflistung ist von 2016 und möglicherweise nicht mehr ganz aktuell)
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Während das Waldrecht für dauerhaft zu Gunsten der Windenergie gerodete Flächen in bestimmten Fällen eine Ersatzaufforstung vorsieht, können als naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ggf. auch Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden. Diese können dazu genutzt werden, Fichtenreinbestände in klimastabile Laub-Mischbestände umzuwandeln.
„Beim Windpark Schiederhof wurden z. B. zwei verschiedene Projekte umgesetzt, um den Wald umzubauen und an den Klimawandel anzupassen. Im ersten Projekt wurde ein instabiler Fichtenreinbestand in einen klimastabilen Eichenbestand umgewandelt wurde. Im anderen Projekt wurde ein Sumpfwald renaturiert”, berichtet Raoul Kreienmeier. Auch Rudolf Habereder bekräftigt: „Bei den Windparks Reichertshüll und Workerszeller Forst wurden ebenfalls einige Fichtenreinbestände in laubholzreiche Bestände umgewandelt und auch bei den Ersatzaufforstungen, die auf überwiegend vorher landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt wurden, wurden nur Laubbaumarten, wie z. B. Feldahorn, Spitzahorn, Kirsche und Eichen angepflanzt.”
Für Raoul Kreienmeier ist besonders die intelligente Wiederaufforstung von temporär genutzten Flächen ein gelungenes Modell, etwas für den Natur- und Artenschutz im Wald zu tun: „Durch das Pflanzen von verschiedenen seltenen Straucharten, die eine besondere ökologische Nische brauchen, können wertvolle Strukturen entstehen, die der Waldbesitzende auf jeden Fall ohne die Errichtung einer WEA erstmal nicht schafft.“
WEAs im Wald können je nach Einzelfall verschiedene Tiere beeinträchtigen. Für passgenaue Ausgleichsmaßnahmen sollte daher immer in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde der örtliche Status Quo gesichtet werden. Deshalb führen Gutachtende für im Vorfeld Kartierungen durch, um festzustellen, welche Tiere wie beeinflusst werden und welche Ausgleichsmaßnahmen dafür getroffen werden sollen. „Wenn z. B. Sträucher entfernt werden müssen, wo die Haselmaus lebt, dann müssen für diese Haselmaus Ersatzhabitate geschaffen werden, indem wieder Sträucher an anderer Stelle gepflanzt werden oder Nistkästen angebracht werden”, erklärt Kristina Willkomm.
Sowohl Willkomm als auch Frhr. von Aretin betonen, dass Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen immer im Dialog mit dem Gutachtenden, dem/r Förster/in, dem/der Flächeneigentümer/-in und der Genehmigungsbehörde abgesprochen werden. Dabei wünscht sich Georg Frhr. von Aretin auch etwas mehr Pragmatismus, denn er findet es wichtig, dass es bei diesen Maßnahmen nicht allein um die Durchführung an sich geht, sondern auch darum, dass diese Maßnahmen ohne zu hohen Aufwand etwas bewirken. So schlägt er beispielsweise vor, für Fledermäuse nicht einfach nur Nistkästen anzubringen, wenn ein Höhlenbaum entfernt werden musste. Es sollte geschaut werden, ob es nicht andere Bäume gibt, die der Fledermaus als Unterschlupf dienen könnten. Denn die Anbringung und Instandhaltung von Nistkästen sei sehr zeit- und kostenintensiv. Ein Kompromiss könnte in diesem Fall z. B. sein, weniger Nistkästen anzubringen und in den nächsten Jahren zu beobachten, wie diese angenommen werden und ob die Fledermäuse in anderen Bäumen oder Höhlen unterkommen. Sollten durch die Beobachtungen festgestellt werden, dass mehr Nistkästen benötigt werden, verpflichte sich der Projektierende dahingehend nachzubessern.
Eine Maßnahme, die schon während der Bauphase für bestimmte Tiere, wie zum Beispiel Nager, Frösche oder kleine Vögel, umgesetzt werden kann, ist die für die WEA entfernten Baumwurzeln und anderes Totholz möglichst besonnt im Wald aufzuschichten. Das Totholz ist wichtig für die Steigerung der Biodiversität, denn viele Pflanzen, Tiere und Pilze sind auf Totholz angewiesen. Und auch die Bodenfruchtbarkeit kann durch Totholz verbessert werden, denn das Holz zersetzt sich, es entsteht Humus und dadurch werden Nähstoffe und Spurenelemente freigesetzt. (Quelle: LWF)
Landschaftsarchitekten/-innen für Gutachten finden Sie in unserer Liste der Branchenadressen. (Wählen Sie dazu wie folgt aus: Branche: Windenergie; Unternehmenstyp: Planung/Projektierung; Produkt: Gutachten; Zusatz: Landschaftsarchitekt)
Bei den Windparks Reichertshüll und Workerszeller Forst gibt es in ca. einen Kilometer Entfernung ein ehemaliges Erzbergwerk mit einem großen Fledermausvorkommen. Daher wurde schon während des Planungsprozesses ein Monitoring durchgeführt. Dabei wurde untersucht, wann die Fledermäuse am häufigsten ausfliegen und wie sich die Population verändert. Das Monitoring wurde auch nach Errichtung der WEAs weitergeführt und zeigt, dass es seit Inbetriebnahme der Anlagen keine Einbrüche in der Population gab. Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass die Anlagen einen Abschaltmechanismus besitzen, der entsprechend den Monitoringergebnissen angepasst wurde. Somit stehen die Anlagen zu bestimmten Zeiten und bei bestimmten Temperaturen still, nämlich immer dann, wenn die Fledermäuse besonders aktiv sind. So einen Abschaltmechanismus haben inzwischen alle Anlagen.
So ein ähnliches Verfahren wäre in Zukunft auch für bestimmte Vögel denkbar, soweit diese ernsthaft gefährdet werden. Kristina Willkomm berichtet, dass am Windpark Fuchstal ein Forschungsprojekt läuft, bei dem auf zwei Türmen in 40 Metern Höhe in alle Richtungen Kameras angebracht wurden. Die Türme stehen im Wald und erkennen, wenn ein Vogel an die Anlage heranfliegt. Daraufhin wird ein Signal an die WEAs gegeben, wodurch diese kurz abgeschaltet werden. Dieses System könnte in Zukunft dort Anwendung finden, wo ein vermehrtes Flugaufkommen, z. B. von Rotmilanen oder Schwarzstörchen, vorhanden ist. Mittlerweile werden auch schon erste kamerabasierte (Vogel-)Erkennungssysteme am Markt angeboten. Dabei werden die WEAs bedarfsgerecht abgeschaltet, wenn das automatisierte Erkennungssystem einen Großvogel erkennt.
- Eine Einführung in technische Systeme zur Vermeidung von Kollisionen an WEAs bietet Ihnen ein Video des KNE.
- Einen Überblick zu bestehenden Detektionssystemen zur ereignisbezogenen Abschaltung von WEAs finden Sie hier.
- Eine Checkliste für eine qualifizierte Entscheidung über die Anwendbarkeit finden Sie hier.
- Wie eine KI gesteuertes Abschaltsystem funktioniert, wird in diesem Video erklärt.
- Ein aktuelles Praxisbeispiel aus den Niederlanden zum Seeadler finden Sie hier.
Um Vögel von WEAs fernzuhalten und sie vor Schäden durch die Anlagen zu bewahren, gibt es verschiedene Maßnahmen. „So werden z. B. in einer größeren Entfernung zur WEA neue Teiche als Nahrungshabitate für den Schwarzstorch angelegt, um ihn so vom Windrad fernzuhalten. Ob dieser neue Standort angenommen wird, kann durch einen Gutachtenden festgestellt werden, der in regelmäßigen Abständen nach Hinweisen sucht, ob sich der Storch dort aufhält”, erklärt Frhr. von Aretin. Sollte herausgefunden werden, dass die Maßnahme nicht den gewünschten Effekt hat, wird in der Regel nachgebessert, in dem der Standort der Futterquelle verlegt wird oder die Attraktivität gesteigert wird.
Eine weitere häufige Ablenkungsmaßnahme ist, die Fläche um die Anlage herum unattraktiv zu machen, besonders für Greifvögel wie Habicht, Rotmilan oder Wespenbussard. Dabei werden Flächen, die zukünftig für Wartungs- oder Reparaturarbeiten noch gebraucht werden könnten, mit schnell wachsendem Buschwerk bepflanzt, damit die Beutetiere für den Vogel nicht sichtbar sind. Und bei Flächen, die dauerhaft gerodet bleiben sollen, wird versucht, diese von Bewuchs freizuhalten. Dadurch werden diese Flächen für Beutetiere der Greifvögel unattraktiv. „Und durch das unattraktiv machen für Kleintiere werden Vögel ferngehalten und vor einem Schaden durch Windanlagen geschützt”, sagt Willkomm. Andere multifunktionale Nutzungen auf diesen Flächen für Mensch und Natur sind dadurch natürlich nicht ausgeschlossen.
Sollte es für Reparatur- oder Wartungsarbeiten oder am Ende der Laufzeit für den Rückbau der WEA erforderlich sein, diese Kurven- bzw. Kreuzungsbereich wieder zu erweitern, besteht die Möglichkeit, die Sträucher auf den Stock zu setzen. Nach Beendigung der Arbeiten wachsen die Pflanzen von allein wieder nach und es sind keine Neuanpflanzungen nötig.
Bei den Windparks Reichertshüll und Workerszeller Forst wurde ein ehemaliger Hutewald (Wald, der auch oder ausschließlich als Viehweide genutzt wurde) wiederbelebt. Dazu wurde die standortswidrige Nadelholzbestockung entfernt und die Hutewald-Eichen gefördert. Zusätzlich wurden einzelne Eichen gepflanzt und die Wiederaufnahme der Beweidung der Fläche erreicht.
Für Georg Frhr. von Aretin ist es zudem wichtig, die Möglichkeit aufzuzeigen, mit einem Windenergieprojekt auch Gelder gezielt einzusetzen. Spielräume für kreative Lösungen eröffnen z. B. die sogenannten Ersatzgeldzahlungen für den Eingriff ins Landschaftsbild durch die Errichtung des Windrads. Die untere Naturschutzbehörde kann verhältnismäßig frei über die Verwendung der Gelder entscheiden. Nutzbringende Ideen aus dem Kreis der Projektbeteiligten könnten sowohl dem Waldnaturschutz als auch der Erholungsfunktion zugutekommen und nebenbei die Akzeptanz verbessern. Zusätzlich können Gemeinden seit kurzem eine direkte finanzielle Einnahme von 0,2 Cent pro Kilowattstunde Strom erhalten (§ 6 Abs. 2 EEG), über die sie frei verfügen können. Damit könnte die Gemeinde beispielsweise die Wiedervernässung von Moorflächen im Umfeld, die Aufwertung eines Waldrands oder die Anlage einer Streuobstwiese finanzieren.
Dass WEAs im Wald das Landschaftsbild verändern, ist unstrittig. Ob das gut, schlecht oder zumindest erträglich ist, empfindet jeder wohl subjektiv und oft ist diese Meinung auch emotional begründet. Der Wald wird meist mit Natürlichkeit, Vielfalt, Ruhe und Erholung in Verbindung gebracht. Eine WEA im Wald empfinden daher viele zunächst einmal als Beeinträchtigung und Störung. Auch Habereder bestätigt, dass ihm und vielen Förstern/-innen der Wald ohne WEAs besser gefällt, es aber dem Wald schon heute und auch in Zukunft durch den Klimawandel sehr schlecht gehe und somit weiter gedacht werden müsse. Seiner Meinung nach ist die Windenergie eine gute Gelegenheit, den Wald umzubauen und an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Und auch wenn eine Anlage anfangs ein ungewohnter Anblick ist, gewöhnen sich die meisten Menschen doch nach einiger Zeit daran.
Damit sich die WEAs gut ins Landschaftsbild integrieren, kann ein Gutachten von einem/-r Landschaftsarchitekten/-in in Auftrag gegeben werden. Dabei wird die schon vorhandene Landschaft des Planungsgebiets betrachtet und mögliche Beeinträchtigungen oder die Veränderungen durch die entstehende Anlage bewertet. Für den Windpark Fuchstal wurde ein solches Gutachten erstellt. In diesem wurde empfohlen, ein Sichtachsen- und Stellflächenkonzept als Minimierungsmaßnahme zu erstellen, um die landschaftsästhetische Qualität des geschlossenen Waldes zu erhalten. Beispielsweise soll das Relief und neu geschaffene wie schon vorhandene Zufahrtswege so in die Planung einbezogen werden, dass keine direkte Sichtverbindung aus der Umgebung und von Waldstraßen aus zu den untersten Turmschäften besteht. Auch auf die Gefahrenkennzeichnung, die häufig nachts als störend empfunden wird, wurde hier Bezug genommen. Im Gutachten steht, dass die Gefahrenkennzeichnung der Anlagen bedarfsgesteuert und auf das Mindestmaß zu reduzieren ist. Außerdem sollen die Anlagen im Inneren des Windparks möglichst keine Befeuerung und Farbkennzeichnung haben. Insgesamt sollen die Anlagen möglichst so aufgestellt werden, dass das Gesamtbild einheitlich erscheint. Das wird meist dadurch erreicht, dass es sich bei den Anlagen um dieselben Typen mit gleicher Nabenhöhe handelt und sich die Nabenhöhen der WEAs der vorhandenen Geländestruktur anpassen. (Quelle: Schöbel-Rutschmann, S. (2013); Raumordnungsverfahren Großwindfarm Denklingen/ Fuchstal – Landschaftsästhetisches Gutachten, Glonn)
Landschaftsarchitekten/-innen für Gutachten finden Sie in unserer Liste der Branchenadressen.(Wählen Sie dazu wie folgt aus: Branche: Windenergie; Unternehmenstyp: Planung/Projektierung; Produkt: Gutachten; Zusatz: Landschaftsarchitekt)
Weitere Informationen zu den oben genannten Projekten finden Sie hier:
- Windpark Schiederhof
- Windparks Reichertshüll und Workerszeller Forst
- Windpark Berg am Starnberger See
- Forschungsprojekt in Fuchstal
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