Windenergie – Allgemein
Auch bei kleineren Anlagen spielt die Auswirkung auf die Umwelt eine entscheidende Rolle. Hier ist zwar keine saP verpflichtend. Aufgrund der raumwirksamen Bedeutung auch von kleineren Anlagen müssen für die Erteilung der Baugenehmigung jedoch öffentliche Belange geprüft werden. Hierzu zählen auch die Belange des Naturschutzes, z. B. Artenschutz, Störungsverbot, Verletzungs- und Tötungsverbot. Es darf von der Anlage keine Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen ausgehen.
Windenergie – Kleinwind
Eine weitere Möglichkeit (nicht für Privatpersonen) bietet das Programm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der KfW. Über dieses Programm erhält man ein zinsgünstiges Darlehen. Im Rahmen dieses Darlehens kann ein Klimazuschuss beantragt werden, welcher aktuell bis zu 3% des jeweiligen Kreditbetrags beträgt. Bei Inanspruchnahme dieses Zuschusses ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Einspeisevergütung nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für Landwirte besteht des Weiteren die Möglichkeit einer Förderung über das „Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“. Eine Kleinwindkraftanlage kann im Rahmen dieses Programmes mit bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über die Website des BLE.
Sehr nützlich sind zusätzlich das Kompaktwissen und die FAQ.