Das Europäische Parlament nahm am 14.03.2023 den Entwurf von Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen von Gebäuden an. Jegliche Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Für behördliche Neubauten gilt dies schon ab 2026. Sofern es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden. Dafür ist bis 2032 Zeit, falls bei Wohngebäuden größere Renovierungen anstehen.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz ist nötig, wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden. Gleiches gilt, wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird. Die Mitgliedstaaten bestimmen die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele in ihren nationalen Renovierungsplänen. Diese sollten Förderprogramme beinhalten, damit der Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtert wird.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einzurichten. Es sollte finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu renovieren. Schutzbedürftige Haushalte sollten gezielte Zuschüsse sowie Beihilfen erhalten.
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