In Deutschland stellen Nachhaltigkeitsanforderungen sicher, dass ausschließlich Biokraftstoffe mit einer deutlich positiven Klimabilanz einen Marktzugang finden. Hierfür wurden entsprechende Gesetze erlassen und Systeme zur Zertifizierung vom Anbau über die Verarbeitung bis zur Nutzung geschaffen.
Biokraftstoffe, die unmittelbar aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen gewonnen werden, bergen dennoch die Gefahr, dass ein Verdrängungseffekt stattfindet und durch indirekte Effekte der eigentliche Vorteil in der Treibhausgasbilanz geschmälert wird. Hierzu zählt dann vor allem die Ausdehnung der Anbaugebiete auf Regenwald oder auf Moorflächen. Denn diese Gebiete setzen nach einer Umwidmung große Mengen an Treibhausgasen frei – ein Effekt, der ja durch die Nachhaltigkeitsanforderung für Biokraftstoffe vermieden werden soll.
Mit der 38. BImSchV wurde die Grundlage geschaffen, diesen indirekten Effekt zu vermeiden. So wurde in § 13b ab 2023 ein Verbot für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung festgelegt. Derzeit unterliegt einzig „Palmöl“ dieser Regelung.
Bei der Betrachtung der Rohstoffanteile für die Produktion von Biodiesel und hydriertem Pflanzenöl im Jahr 2021 wird ersichtlich, dass sich dadurch die Rohstoffmengen deutlich verschieben werden. Hier war Palmöl mit etwa 1 Mio. Tonnen, knapp gefolgt von Ölen aus Abfällen und Reststoffen noch der wichtigste Rohstoff. Raps (2021 mit etwa 0,6 Mio. Tonnen) wird neben Soja und Sonnenblumen sicherlich in Zukunft wieder eine größere Bedeutung bekommen. Die künftig steigenden Treibhausgasminderungsquoten sind jedoch mit Biokraftstoffen aus „Nahrungs- und Futtermittelpflanzen“ nicht zu erreichen, schon aufgrund der hier festgelegten Obergrenze von 4,4 % auf die Treibhausgasquote. Die Zukunft liegt hier sicherlich bei den fortschrittlichen Biokraftstoffen wie etwa CNG aus Gülle.