Solarpflicht für Bayern ab März 2023
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Clemens Garnhartner von C.A.R.M.E.N. e.V. beantwortete im Regional Fernsehen Oberbayern Fragen zu Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaik.
Durch eine Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung werden seit diesem Jahr in Deutschland keine Biokraftstoffe mehr aus Palmöl gefördert.
Im „nawaros – Der C.A.R.M.E.N.-Newsletter“ werden ab sofort die Energiewende-Presseschau und der nawaros gebündelt.
Am Donnerstag, den 1. Dezember 2022, fand die C.A.R.M.E.N.-WebKonferenz „Mehrwegsysteme für Gastronomie und Tourismus“ statt.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.
Am 8.-9. März 2023 widmet sich die Konferenz den neuesten Entwicklungen der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft im Bereich Cellulosefasern.
Übersichtstabelle der Einzelteile zur Informationsreihe: wasser- und umweltverträglicher Maisanbau
Der Einsatz von Koppelprodukten in Biogasanlagen wird in der Bevölkerung, in der Landwirtschaft und bei Betreibenden sehr unterschiedlich bewertet.
Der Bayerische Klimapreis 2023 prämiert herausragende Leistungen und innovative Projekte für den Klimaschutz, die auf Betrieben in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder Weinbau jetzt schon erfolgreich umgesetzt werden.