Neues Urteil zum Technologiebonus für Strom aus ORC-Anlagen

Neben der Stromproduktion kann die im BHKW aus Biogas erzeugte Wärme in einer sog. Organic-Rankine-Anlagen (ORC) zu Strom umgewandelt und zusätzlich zum Strom aus dem BHKW in das Stromnetz eingespeist werden (sog. Nachverstromung, siehe Grafik).

Abbildung 1: Schematische Darstellung der zweistufigen Stromgewinnung mittels einer ORC-Anlage

Umstritten war hierbei immer wieder, für welchen Teil des Stromes (BHKW plus ORC oder nur ORC) Anspruch auf den sog. Technologiebonus laut § 8 Absatz 4 EEG 2004,besteht.

2008 veröffentlichte die Clearingstelle eine Empfehlung, nach der der Bonusanspruch nur für die im ORC erzeugte Strommenge besteht. (Empfehlung 2008/8).

Spätere Gerichtsurteile sahen einen Anspruch auf den Technologiebonus für den von der gesamten Anlage produzierten Strom (BHKW plus ORC).

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. November 2024 entschieden, dass für Strom, der in einer Biogasanlage produziert wird, an der zusätzlich eine ORC angeschlossen ist, nur für den Stromanteil, der durch den ORC erzeugt wird, Anspruch auf den Technologiebonus gemäß § 8 Absatz 4 EEG 2004 besteht.

Das Urteil ist HIER abrufbar.