Seit dem ersten Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 besteht der Grundsatz, dass Anlagenbetreibende eine feste Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren erhalten. Ab 2017 wurde über das EEG für Windenergie ein Ausschreibungsverfahren implementiert. Seitdem müssen potentielle Anlagenbetreibende ab einer Anlagenleistung über 750 kW zu festgelegten Terminen ein Gebot bei der Bundesnetzagentur abgeben, wenn sie Zahlungen im Sinne des EEG erhalten wollen. Diese erteilt dann den günstigsten Geboten bis zu einem festgelegten Ausschreibungsvolumen den Zuschlag.
Die von C.A.R.M.E.N. e.V. veröffentlichten Grafiken zu den Ausschreibungsergebnissen für Windenergie an Land wurden nun um eine Grafik zur Aufteilung der Gebots- und Zuschlagsmengen auf die Bundesländer erweitert. Zu sehen sind die Daten der aktuellen Ausschreibung von September 2021.
Weiterhin verfügbar sind die Grafiken zu Gebotswerten und -mengen für Windenergie an Land aller Ausschreibungsrunden ab Mai 2017. Zusätzlich wurde die Grafik der Gebotsmengen um die Zuschlagsmenge erweitert.