Neue bayerische Förderung im Vorfeld der kommunalen Wärmeplanung

Seit Juni 2024 können Vorabanalysen zur interkommunalen Wärmeplanung gefördert werden.

Mit einem Kurz-Energienutzungsplan (Kurz-ENP) können Kommunen im Vorfeld der kommunalen Wärmeplanung fachkundig prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, gemeinsam mit benachbarten Kommunen eine Wärmeplanung durchzuführen (nach § 4 Abs. 3 S. 2 WPG). Es wird eine geeignete Gebietskulisse ausgearbeitet, in der zum einen die vorhandenen Wärmepotenziale aber auch administrative Synergien optimal genutzt werden können. Die Empfehlung zur Gebietskulisse kann den Rahmen für die Durchführung eines gemeinsamen Verfahrens in der kommunalen Wärmeplanung darstellen.

Der Kurz-ENP richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften in Bayern, die voraussichtlich der Pflicht zur Erstellung einer Wärmeplanung nach WPG unterliegen und die mindestens einen Indikator für ein Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiet (z.B. Großabnehmer, relevante erneuerbare Wärmequellen, vorhandenes Wärmenetz, keine lockere Bebauung) vorweisen können.

Die Förderung für einen Kurz-ENP erfolgt gemäß nachfolgender Staffelung:

  • 80% bei förderfähigen Gesamtkosten (netto) bis zur Höhe von 10.000 €
  • 70% bei förderfähigen Gesamtkosten (netto) von über 10.000 € bis zur Höhe von 15.000 €
  • 60% bei förderfähigen Gesamtkosten (netto) von über 15.000 €

Von der Staffelung ausgenommen ist die Förderung von Kurz-ENP auf Landkreisebene.

In beiden Fällen liegt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten (netto) bei 25.000 €.

Die Erstellung der Vorabanalyse zur Konvoi-Bildung wird für eine maximale Projektdauer von drei Monaten gefördert. Der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der landesrechtlichen Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung kann so effektiv genutzt werden.

Weitere Informationen, Fördervoraussetzungen und die Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.enponline.de