Das Europäische Parlament nahm am 14.03.2023 mit 479 zu 97 Stimmen bei 43 Enthaltungen die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) an. Die neuen Regeln sollen den natürlichen CO2-Senken in der EU zugutekommen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Der Zielwert der EU für den Nettoabbau von Treibhausgasen im Bereich LULUCF bis 2030 wird mit den neuen Vorschriften um 15 % auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent erhöht.
Für Emissionen und deren Abbau im LULUCF-Sektor hat jeder Mitgliedstaat eigene verbindliche Ziele. In Deutschland ist in 2030 eine Senke von 30,8 Mio. Tonnen CO2 zu erreichen. Die Mitgliedstaaten können Gutschriften für den CO2-Abbau kaufen und verkaufen. Dabei können sie den Spielraum nutzen, den ihnen die Lastenteilungsverordnung und die überarbeitete Verordnung für LULUCF bieten. Zudem ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei Naturkatastrophen entschädigt werden.
Die EU-Staaten müssen künftig korrigierend eingreifen, wenn sich abzeichnet, dass ihre Fortschritte nicht ausreichen. Verstöße werden bestraft: Wer die Zielvorgabe für 2026 bis 2029 nicht einhält, dem werden 108 % der darüberhinausgehenden Treibhausgasemissionen zu seinem Ziel für 2030 hinzugerechnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Stellungnahme des Bundesverband Bioenergie e.V. zur Änderung der LULUCF-Verordnung vom November 2021 finden Sie hier.
Nachtrag 02.05.2023:
Die LULUCF-Verordnung ist am 01.05.2023 in Kraft getreten.