Kommunale Wärmewende

Mit Blick auf das Ziel einer klimaneutralen, möglichst unabhängigen Energieversorgung in Deutschland bis 2045 ist eine Umstrukturierung der Wärmeversorgung notwendig. Derzeit wird noch rund 80 % der Wärmenachfrage durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt und verursacht hohe CO2-Emissionen. Die Frage, wie wir in Zukunft ohne den Einsatz fossiler Ressourcen und kostengünstig heizen können, kann dabei aber nicht ausschließlich durch den einzelnen Haushalt oder das einzelne Unternehmen beantwortet werden. Deshalb gilt seit Januar 2024 das Gesetz zur “Kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze”. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Werkzeug für Städte und Gemeinden zum Aufbau einer erneuerbaren Wärmeversorgung. Ziel einer Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer fortschrittlichen, klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Sie ist daher ein langfristiger, strategischer Prozess, der mit der Erstellung eines Wärmeplans beginnt und zu konkreten Umsetzungsmaßnahmen auf Seiten der öffentlichen Hand sowie bei privaten Investoren führen soll.

Unsere Themen

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass alle Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden (Stichtag 01.01.2024) bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung erarbeiten müssen. Kommunen mit höchstens 100.000 Einwohnenden bekommen dafür zwei Jahre mehr Zeit und müssen spätestens am 30. Juni 2028 einen Plan vorlegen. Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnenden können ein vereinfachtes Verfahren anwenden oder sich mit benachbarten Städten/Gemeinden zusammenschließen, um eine gemeinsame Wärmeplanung durchzuführen, sofern dies im jeweiligen Landesgesetz vorgesehen ist. Die Leitplanken werden dabei von dem Anfang 2024 in Kraft tretenden Bundes-Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgegeben, konkretisiert werden die Anforderungen durch Landesgesetze (in Bayern noch nicht vorhanden).
Schritte der Kommunalen Wärmeplanung
Nach dem Beschluss der Gemeinde über die Durchführung der Wärmeplanung wird diese in Auftrag gegeben, z.B. durch die Ausschreibung eines externen Dienstleisters. Eine Steuerungsgruppe aus Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Dienstleister, Verwaltung, lokalen Energieversorgern und weiteren Stakeholdern berät regelmäßig über die Fortschritte der Planungen. Diese bestehen grundsätzlich aus folgenden Schritten:

1. Eignungsprüfung: Untersuchung der beplanten Gebiete auf ihre Eignung für Wärme- und/oder Wasserstoffnetze

2. Bestandsanalyse: Erfassung und Analyse der aktuell vorliegenden Wärmeversorgung

3. Potenzialanalyse: Ermittlung räumlich differenzierter Potenziale zur Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien, zur Wärmespeicherung, zur Nutzung von Abwärme sowie zur Energieeinsparung

4. Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios mit Zwischenschritten für die Jahre 2030, 2035 und 2040

5. Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und Darstellung der Wärmeversorgungsarten. Dabei stehen folgende Arten zur Auswahl: Wärmenetzgebiet, Wasserstoffnetzgebiet, Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung und Prüfgebiet (Wärmeversorgungsart noch unklar)

6. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios

Der erstellte Wärmeplan ist unverbindlich und hat nur Empfehlungscharakter. Für die Umsetzung muss ein kommunaler Beschluss gefasst werden. Die Einteilung in bestimmte Wärmeversorgungsgebiete hat also nicht zur Folge, dass die ausgewiesene Wärmeversorgungsart verpflichtend genutzt werden muss. Für die Bürgerschaft in den betroffenen Gebieten ergibt sich auch kein Anspruch auf eine entsprechende zukünftige Wärmeversorgung.

Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie weiterer relevanter Akteure (wie z.B. aktuelle oder zukünftige Betreiber eines Energieversorgungsnetzes oder relevante Gemeindeverbände) ist für die Wärmeplanung sehr wichtig. Sie müssen deshalb frühzeitig und fortlaufend in den Prozess der Wärmeplanung mit eingebunden werden. Alle Akteure sollen z.B. durch Stellungnahmen oder Erteilung von sachdienlichen Hinweisen am Prozess der Wärmeplanung mitwirken. Auch eine freiwillige Bürgerumfrage ist denkbar. Die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte sowie der finale kommunale Wärmeplan müssen zeitnah im Internet veröffentlicht werden.

Aktuelles

Unsere Veranstaltungen zum Thema Kommunale Wärmewende

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Publikationen

Förderungen

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Bis Ende 2023 war es möglich, Fördermittel in Höhe von 90% (100% für finanzschwache Kommunen) über die NKI zu erhalten. Ab 2024 gibt es keine Förderung mehr, stattdessen wird ein Finanzierungsmodell auf Grundlage der von der Bayerischen Verfassung bei Aufgabenübertragungen vorgesehenen Regelungen (Konnexität) erarbeitet. Der Bund stellt hierfür 500 Mio. Euro zur Verfügung.
Förderung zur Vorabanalyse für Konvoi-Planung (Kurz-ENP)
Seit Juni 2024 gibt es eine Förderung im Vorfeld der kommunalen Wärmeplanung. Über einen Kurz-ENP kann eine Kommune fachkundig prüfen lassen, ob eine gemeinsame Wärmeplanung (nach § 4 Abs. 3 S. 2 WPG) mit Nachbarkommunen sinnvoll ist. Die Förderung erfolgt gestaffelt je nach Höhe der förderfähigen Gesamtkosten, wobei der Höchstbetrag bei 25.000 € liegt. Die Erstellung der Vorabanalyse zur Konvoibildung wird für maximal drei Monate gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf www.enponline.de.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Für den Neu-, Aus- und klimaneutralen Umbau von Wärmenetzen ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze zuständig. Für die Transformation von bestehenden Netzen hin zu erneuerbaren Energiequellen oder Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme werden hier bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten bei einer maximalen Fördersumme von 100 Mio. € pro Projekt gefördert.

Unser Beratungsangebot

Wir beraten und informieren Sie gerne rund um das Thema Kommunale Wärmewende – online, telefonisch oder persönlich vor Ort! Weitere Informationen zur Umsetzung in Bayern finden Sie außerdem bei Energie Atlas Bayern.

Hier finden Sie unsere C.A.R.M.E.N.-Expertinnen in diesem Bereich:

Annemarie Bruckert
Daniela Probst