C.A.R.M.E.N. e.V. hat im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) eine Marktübersicht zu Wärmespeichern erstellt, die den Anforderungen des „10.000 Häuser Programms“ entsprechen. Bitte beachten Sie, dass für dieses Förderprogramm keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden können!
Aktuelle Nebenanforderungen (ab April 2017):
Das zentrale Merkmal des Wärmespeichers für die Förderung ist der Warmhalteverlust des Wärmespeichers. Im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms werden Wärmespeicher mit der Energieeffizienzklasse A oder besser gefördert. Die Energieeffizienzklasse A bzw. der zulässige Warmhalteverlust (S in Watt) ergibt sich aus der Formel S < 8,5 + 4,25·V0,4 und ist vom effektiven Volumen abhängig.
Wärmespeicher mit einem Volumen über 500 Liter können einen vereinfachten Nachweis über den U-Wert der Dämmung nutzen, wobei dieser einen Wert am Deckel und Mantel von 0,20 W/(m²K) nicht überschreiten darf. Zwischen dem Boden des Behälters und dem tragenden Untergrund muss zusätzlich eine Dämmschicht mit mindestens 5 cm und einer Wärmeleitfähigkeit von ≤ 0,038 W/(mK) nachgewiesen werden (Details siehe Merkblatt A – S. 3ff).
Das StMWi möchte mit dieser Anforderung das Bewusstsein und die Nachfrage für eine deutlich bessere Wärmedämmung von Wärmespeichern erhöhen.
Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien und Merkblättern auf www.EnergieBonus.Bayern insbesondere dem Merkblatt A – S. 3ff und den FAQs.
Marktübersicht
Für die folgende Marktübersicht wurden über 140 Hersteller angeschrieben und eine Abfrage durch den Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. verteilt:
*Die Liste gibt nur einen Ausschnitt des Marktes wieder. Selbstverständlich können weitere förderfähige Wärmespeicher verfügbar sein, ggf. können andere Wärmespeicher durch eine zusätzliche Wärmedämmung förderfähig werden.
Sie können Produkte für die Liste förderfähiger Wärmespeicher registrieren. Wenn Sie die Möglichkeit nutzen möchten, tragen Sie in das folgende Formular die Daten Ihrer Wärmespeicher ein. Zudem benötigen wir als Nachweis für die Angaben die dazugehörigen Prüfprotokolle und Unterlagen. Die Dokumente senden Sie bitte an unsere Postadresse.
Beachten Sie unbedingt die Anforderungen und Hinweise in den Dokumenten (s. o. “Aktuelle Nebenanforderungen”)!
Registrierung Produkte für die Liste förderfähiger Wärmespeicher
Nebenanforderungen vor April 2017:
Bezüglich des zentralen Zulassungskriteriums des U-Wertes ≤ 0,30 in W/m²K ist die Wärmeverlustrate in W/K auf die Grenzfläche zwischen Speicheraußenwand und Innenseite der Dämmung zu beziehen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) und das Zentrum für Angewandte Energieforschung (ZAE) Bayern haben klargestellt, dass die folgenden Normen zur Ermittlung der Warmhalteverluste bzw. Standby-Wärmeverlustrate herangezogen werden dürfen: DIN EN 12977-3:2012; DIN EN 12897:2006; DIN EN 15332:2007 Diese entsprechen den nach EU-Ökodesign-Richtlinie zulässigen Normen gemäß EU Amtsblatt 2014/C 207/03.
Weitere Informationen: www.EnergieBonus.Bayern
Die Richtlinien und technischen Merkblätter der letzten Jahre finden Sie ebenfalls auf der Website.