Hygiene – Fakten und Hinweise

Historisch gesehen wird die Vergärung von Biomasse seit vielen Generationen durchgeführt, ohne dass bisher ein hygienisches Risiko davon abgeleitet wurde. Schon vor 2000 Jahren wurde Biogas entdeckt und genutzt. Jedoch wird in den Medien immer wieder über die vermeintliche Vermehrung von Krankheitserregern (z. B. Clostridium botulinum) durch Biogasanlagen berichtet. Dies führt z.T. zur Annahme, dass die Ausbringung von Gärresten diese Bakterien verbreiten würde. Nachfolgende Fakten sollen grob den derzeitigen Kenntnisstand aufzeigen und zur Aufklärung beitragen.

Fakten:

Clostridien sind weltweit vorkommende, sich unter Luftabschluss (anaerob) vermehrende, sporenbildende Bakterien, die zu einem großen Teil die Zersetzung von organischem Material bewerkstelligen. Aus diesem Grund sind sie für den Biogasprozess notwendig. Die meisten Clostridien Arten sind ungefährlich und produzieren keine Gifte. Jedoch gibt es Unterarten die in der Lage sind, Gifte zu bilden. Hierbei bildet C. botulinum das hochwirksamste Gift.

Mehrere umfangreiche Untersuchungen in Biogasanlagen haben Folgendes aufgezeigt:

– sollte C. botulinum z.B. über Tierkadaver im Mist in den Biogas Fermenter gelangen, vermehrt sich dieses Bakterium dort nicht

– gegenüber dem Ausgangsprodukt (z. B. Wirtschaftsdünger, Pflanzensubstrate) kommt es sogar zur Reduzierung der Krankheitserreger während des Biogasprozesses

– der hygienische Status der Gärprodukte wird durch die Vergärung damit deutlich verbessert

– schon die Silierung der Substrate führt zu einer Reduzierung der Krankheitserreger

– auch die Fähigkeit zur Sporenbildung wird durch den Biogasprozess reduziert

Untersuchung des möglichen Krankheitsbildes „chronischer Botulismus” bei Milchkühen:

– es wurde kein Zusammenhang zwischen dem Auftreten chronischer Krankheitsgeschehen in Milchviehbetrieben und dem Vorkommen von C. botulinum sowie der Toxin Bildung gefunden

– die dort aufgetretenen Krankheitsbilder wurden dem Herdenmanagement zugeordnet (u. a. Fütterung,   allg. mangelnde Hygiene, Kuh-Komfort, Tierbelegung)

– „chronischer Botulismus” als Krankheitsbild existiert nicht

Weitere Hinweise:

Die Anzahl der Biogasanlagen hat seit dem Jahr 2000 stark zugenommen. Ein paralleler Anstieg von Vergiftungserscheinungen bedingt durch C. botulinum konnte jedoch nicht belegt werden. Das spricht dafür, dass Biogasanlagen keine Gefahr für eine Verbreitung von C. botulinum darstellen. Substrate mit einer höheren Hygieneanforderung wie Speisereste und Bioabfälle dürfen nur in speziell dafür zugelassenen Abfallvergärungsanlagen mit strengen rechtlichen Vorschriften eingesetzt werden. Tierkadaver gehören im Rahmen der Viehhaltung nicht auf den Mist.