Grundlagen
1. Was sind steckerfertige Solaranlagen?
Bei steckerfertigen Solaranlagen, Stecker-Solargeräten oder Balkon-PV-Anlagen handelt es sich um kleine Photovoltaikanlagen, die z. B. an Balkonbrüstungen, auf der Terrasse oder an der Hausfassade angebracht werden. Die PV-Module können das Licht der Sonne in elektrische Energie umwandeln. Dabei wird Gleichstrom erzeugt. Um diesen Gleichstrom im Haushalt nutzbar zu machen, wird ein Wechselrichter zwischengeschaltet, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Mit diesem selbst erzeugten Strom kann die eigene Stromrechnung merklich reduziert werden.
2. Was passiert mit den nicht direkt genutzten Überschüssen aus meinem Stecker-Solargerät?
Sollte das Stecker-Solargerät mehr Strom erzeugen als aktuell im Haushalt verbraucht werden kann, wird dieser in das öffentliche Stromnetz geleitet. Auf eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird für diese Einspeisung im Regelfall verzichtet. Dafür profitieren die Betreibenden von einigen Vereinfachungen.
3. Welche Leistung darf ich maximal installieren?
Damit ein Stecker-Solargerät durch die Betreibenden selbst angeschlossen und angemeldet werden kann, darf dieses bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschreiten.
Ausschlaggebend ist einerseits die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters, welche in Watt (W) oder als Scheinleistung in Voltampere (VA) angegeben wird. Diese darf pro Haushalt 800 W=VA nicht überschreiten. Das bedeutet, dass die Anlage mit höchstens 800 W in das Hausstromnetz einspeisen darf. Die Ausgangsleistung in VA kann dem Datenblatt des Wechselrichters entnommen werden.
Die zweite Leistungsgrenze bezieht sich auf die installierte Leistung der Module. Diese darf insgesamt 2.000 Watt Peak (Wp) nicht überschreiten. Die installierte Leistung ist eine technische Kenngröße der Module und kann ebenfalls den jeweiligen Datenblättern entnommen werden. Typischerweise hat ein Modul eine installierte Leistung zwischen 330 Wp und 450 Wp.
Anmeldung
1. Wo muss ich meine Steckersolaranlage anmelden?
Steckerfertige Solaranlagen müssen spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme bzw. erstmaligem Einstecken im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR angemeldet werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr erforderlich.
2. Muss ich meine Steckersolaranlage dem Finanzamt melden?
Nein, eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich!
Rechtlicher Rahmen
1. Brauche ich einen neuen Stromzähler?
Wenn die PV-Kleinstanlage mehr Strom erzeugt, als momentan verbraucht wird, fließt dieser über den Stromzähler in das öffentliche Netz. Übersteigt dieser Strom die Anlaufschwelle des Zählers, kann es bei vielen analogen Zählern zu einem Rückwärtslaufen des Zählerstandes kommen. Um die Möglichkeit eines dauerhaften Rückwärtslaufens zu verhindern, wird der Netzbetreiber einen Zählertausch veranlassen. Dabei wird eine sogenannte moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem installiert. Im Rahmen des gesetzlichen “Smart-Meter-Rollouts” ist ein Austausch alter Analog-Zähler ohnehin vorgeschrieben.
Haben Sie noch keine geeignete Messeinrichtung, dürfen Sie eine Stecker-PV-Anlage seit Mai 2024 trotzdem anschließen. Der zuständige Netzbetreiber wird dann gegebenenfalls den Zählertausch initiieren.
2. Darf ich auch für meine Mietwohnung eine Steckersolaranlage installieren?
Ja, der große Vorteil der PV-Kleinstanlagen ist, dass auch Mieter*innen damit aktiv an der Energiewende teilnehmen können. Rechtlich sollte dabei beachtet werden, dass beispielsweise die Hausfassade selten Bestandteil eines Mietvertrages ist. Das Vorhaben sollte also vorab mit dem oder der Vermieter*in oder der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeklärt und mögliche Einwände zusammen besprochen werden.
Montage und Anschluss
1. Wo kann ich eine Steckersolaranlage montieren?
Die Anlage kann überall montiert werden. Die Fläche sollte aber sonnig und auch im Tagesverlauf möglichst nicht verschattet sein. Den höchsten Stromertrag erbringt die Anlage, wenn sie nach Süden ausgerichtet ist. Wenn aber der Strombedarf vor allem in den Nachmittagsstunden liegt, ist auch eine (Süd-)Westausrichtung sinnvoll, bzw. v.a. vormittags eine (Süd-)Ostausrichtung.
2. Benötige ich für den Anschluss eine Elektrofachkraft?
Das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft ist bei Einhaltung der gesetzlichen Leistungsgrenzen nicht zwingend erforderlich.
3. Kann ich einen elektrischen Schlag bekommen, wenn die Kleinstsolaranlage ausgesteckt wird?
Nein, solange der Wechselrichter einen NA-Schutz nach AR-N-4105 beinhaltet, löst dieser maximal nach 0,2 Sekunden nach dem Ziehen der Anlage aus der Steckvorrichtung aus und es besteht keine Gefahr eines elektrischen Schlags mehr.
4. Ist es wichtig auf welcher Phase des Haushaltsnetzes ich meine Steckersolaranlage anstecke?
Ein Hausstromkreis teilt sich in der Regel in drei Phasen auf, an die jeweils Verbrauchsgeräte und/oder Erzeugungsanlagen wie PV-Kleinstanlagen angeschlossen werden können. So hat also jede Phase einen unterschiedlich hohen Strombedarf. In Deutschland arbeiten die Stromzähler aber in aller Regel phasensaldierend, d.h. alle Verbräuche und Erträge der drei Phasen werden miteinander verrechnet. Dadurch ist es nicht relevant, auf welcher Phase die steckerfertige Solaranlage angeschlossen wird.