Änderungen beim KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse

Zum 24.10.2024 wurde das KfW-Energieeffizienzprogramm „Produktionsanlagen/-prozesse“ (292) zu einem Förderangebot weiterentwickelt, das Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen soll. Für die Neuauflage des Förderprogramms wurden die Fördervoraussetzungen und Verwendungszwecke angepasst. Finanziert werden nun Investitionen, die Treibhausgaseinsparungen von mindestens 15 % erzielen. Die förderfähigen Maßnahmen können dabei aus den folgenden Bereichen stammen:

  • Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Prozesskälte, Kühlhäuser und Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung

und NEU:

  • Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
  • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis eines Transformationsplans, in dem das Ziel einer 40%-igen Treibhausgaseinsparung innerhalb der nächsten 10 Jahre konkretisiert werden muss.

Der Transformationsplan sollte mindestens folgende Elemente enthalten:

  • IST-Analyse: Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG)-Emissionen bzw. -Bilanz des Standorts
  • Zielfestlegung: Konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand), dass innerhalb der nächsten 10 Jahre erreicht werden soll
  • Maßnahmenplan: Konzeption von Maßnahmen, mit denen das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll
  • Absichtserklärung zur THG-Neutralität spätestens ab dem Jahr 2045

Bereits geförderte Transformationspläne nach Modul 5 des Programms “Bundesförderung für Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft” (295) können akzeptiert werden. Die beantragte Finanzierung für die aktuellen Investitionen muss Teil des Maßnahmenplans sein, mit dem das 10-Jahres-Ziel des Transformationsplans realisiert werden soll.

Informationen zu den Konditionen (Zinssätze, Laufzeiten, Kredithöhe und Auszahlung) erhalten Sie auf der Website der KfW sowie bei Ihrer zuständigen Bank.