Förderprogramm für industrielle Bioökonomie – Bau und Nutzung von Demonstrationsanlagen

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie. Ziel ist es, den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis zu unterstützen.

Bioökonomie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Rest- und Abfallstoffen basieren. Bioökonomische Innovationen können so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nachhaltigkeits- und Klimaziele der Industrie zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit auszubauen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der neuen Richtlinie geförderte Projekte sollen demonstrieren, dass Produkte und Prozesse, die im Labormaßstab entwickelt wurden, auch in der industriellen Praxis bestehen und skalierbar sind. Gefördert werden zwei Module:

Modul A richtet sich an Start-ups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Gefördert wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie. Die Förderung umfasst beispielsweise Nutzungsentgelte für Anlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.

Modul B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Gefördert werden sollen vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Ein strategisches Ziel ist es dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage zu schaffen.

Ausschreibungsrunden

In der ersten Ausschreibungsrunde wird das Fördermodul A „Nutzung existierender Multipurpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland und Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie“ adressiert. Die Frist zur Teilnahme an dieser Ausschreibungsrunde ist der 1. März 2021. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Skizzen können für diese Ausschreibungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Skizzeneinreichung der zweiten Ausschreibungsrunde in den Fördermodulen A und B startet am 26. ;ai 2021 und wird dann bis zum 30. Juni 2021 möglich sein.

Das Online-Einreichungstool „positron:s“ für die Skizzenvorlage wurde am 25. Januar 2021 geöffnet. Sie können sich bei „positron:s“ registrieren und einen Login erhalten, um Ihre Projektidee einzugeben und sich genauer über Struktur und Anforderungen der Projektskizzen zu informieren. Für die Vollantragstellung wird die Verwendung einer elektronischen Signatur empfohlen. Für die Antragstellung des späteren Vollantrages wird das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes verwendet.

Kompakte Informationen zur Förderprogramm erhalten Sie bei einem WebSeminar am 10. Februar 2021 (Stellen Sie Ihre Fragen online direkt an den Projektträger) oder hier.

FAQ zur Förderrichtlinie finden sie hier.