Weiterbildung zur qualifizierten Planung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen– Fachplaner nach AwSV
Gemäß AwSV §17 müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten so geplant werden, dass sie den
Besorgnisgrundsatz bzw. den bestmöglichen Schutz gemäß WHG §62 erfüllen. Die Weiterbildung zum Fachplaner dient
dem Nachweis der persönlichen Qualifikation für die Anlagenplanung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten gegenüber Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetrieben und AwSV-Sachverständigen. Die erforderlichen Kenntnisse beschreibt TRwS 779 (Ausgabe 2023) im Abschn. 4
- auf dem Gebiet der Auslegung (z.B. Entwurf, Konstruktion bzw. Bemessung, Herstellung, Stilllegung sowie sicherheitstechnische Bewertung) von Anlagen nach AwSV,
- der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (u.a. WHG, AwSV, Landesbauordnung und einschlägige zugehörige
Verordnungen, MVV TB),- - der Anforderungen der einschlägigen TRwS und der darin aufgeführten technischen Regelwerke,-
- der Eigenschaften von wassergefährdenden Stoffen und deren Einstufung,-
- dem sicheren Betrieb von Anlagen und Vermeidung von gefährlichen Zuständen,-
- von Werkstoff-/Materialeigenschaften,-
- der Qualitätssicherung und-
- über relevante bautechnische Anforderungen
Die Weiterbildung ist modular aufgebaut. Grundlage ist ein zweitägiges Präsenz-Seminar zu den rechtlichen und technischen Grundlagen. Das Seminar wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Darauf aufbauend werden spezielle Online-Fachmodule zu den verschiedenen Anwendungsbereichen der AwSV angeboten.
Teilnehmer: Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Behörden, Fachbetriebe und Betreiber, die sich planungsseitig weiterbilden wollen.
Voraussetzung: technisches oder naturwissenschaftliches Studium, Techniker- oder Meisterausbildung