Mehr Geld in der Biomasseausschreibung
Im Frühjahr kam die erfreuliche Nachricht der Bundesnetzagentur, dass die Höchstwerte für die Ausschreibung für Biomasseanlagen für die kommenden zwölf Monate für Neuanlagen auf 17,67 ct/kWh und für Bestandsanlagen auf 19,83 ct/kWh festgesetzt wurde. Damit ergeben sich für Biogasanlagen mit einem Inbetriebnahmejahr 2007 und früher neue Möglichkeiten. Auch Biogasanlagen mit dem Inbetriebnahmejahr 2008 können schon eine Zusatzchance nutzen. Bis zum 01.10.2023 ist es noch möglich, an der diesjährigen Herbstausschreibung teilzunehmen.
Aus diesem Grund lädt Sie das Team Biogas der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen am 08.09.2023 zu einem Seminar zu diesem Thema in das Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse ein.