Fortbildung – Betreiberschulung im Sinne der TRGS 529
Laut der TRGS 529, sowie der TRAS 120 müssen an jeder BGA mindestens 2 Personen für diese Tätigkeiten
qualifiziert sein und mindestens alle 4 Jahre eine entsprechende Fortbildung nachweisen können
Störfall- und BImSch-Anlagen benötigen eine Erfolgskontrolle/Prüfung!
(gilt nicht für 75kW-Anlagenbetreiber!)
In den Gebühren sind Teilnahmezertifikat, Teilnehmerunterlagen, Mittagessen, Kaffeepausen mit Verpflegung und ein
Seminargetränk enthalten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir baldmöglichst um Ihre verbindliche Anmeldung
mit beiliegendem Anmeldeformular. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Plätze werden nach Eingangsdatum vergeben.
Sie erhalten zwei Wochen vor Schulungsbeginn die Rechnung mit der Bitte um Überweisung.