Betreiberschulung im Sinne der TRGS 529
Laut der TRGS 529, sowie der TRAS 120 müssen an jeder BGA mindestens 2 Personen für diese Tätigkeiten
qualifiziert sein und mindestens alle 4 Jahre eine entsprechende Fortbildung nachweisen können.
Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie Ihr Wissen auf den neusten Stand.
Für die Erstausbildung eines jeden Anlagenbetreibers ist lt. TRGS 529 die zweitägige Schulung von
14 Lehreinheiten á 45 Minuten nötig. Die eintägige Schulung lt. TRAS 120 dient zur Aufrechterhaltung der
Fachkunde und muss alle vier Jahre erfolgen (8 Lehreinheiten à 45 Minuten).
In den Gebühren sind Teilnahmezertifikat, Teilnehmerunterlagen, Mittagessen, Kaffeepausen mit Verpflegung und ein
Seminargetränk enthalten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir baldmöglichst um Ihre verbindliche Anmeldung
mit beiliegendem Anmeldeformular. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Plätze werden nach Eingangsdatum vergeben.
Sie erhalten zwei Wochen vor Schulungsbeginn die Rechnung mit der Bitte um Überweisung.