Betreiberqualifikation (AS)
In der TRGS 529 ist unter Punkt 7.4 Fortbildung festgelegt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat,
dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme mit
Bezug zu den Inhalten gemäß Anlage 3 teilnehmen.
Diese Schulung erfüllt ebenfalls die Anforderungen der TRAS 120 an die Fachkunde der für den
Betrieb von Biogaserzeugungsanlagen verantwortlichen Personen.
Das Seminar richtet sich dementsprechend an diejenigen, die bereits eine „Betreiberqualifikation –
Anlagensicherheit von Biogasanlagen“ (2-tägig) nach TRGS 529 absolviert haben.
Programm
- Begrüßung, Einführung, Vorstellungsrunde
- Auffrischung zum Thema Anlagensicherheit und Arbeitsschutz
- Änderungen und Aktuelles bei geltenden rechtlichen Vorgaben
- In Vorbereitung befindliche neue Vorgaben
- Genehmigungsrecht, wasserwirtschaftliche Anforderungen, Störfallverordnung
- Aktuelle Arbeitshilfen und Merkblätter
- Beispiele aus der Praxis
- Aus der Praxis für die Praxis
- Prüfung: Multiple-Choice-Test