Betreiberqualifikation (AS)
Auffrischungsschulung gemäß TRGS 529 und TRAS 120 (2 Vormittage)
In der TRGS 529 ist unter Punkt 7.4 Fortbildung festgelegt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme mit Bezug zu den Inhalten gemäß Anlage 3 teilnehmen.
Diese Schulung erfüllt ebenfalls die Anforderungen der TRAS 120 an die Fachkunde der für den Betrieb von Biogaserzeugungsanlagen verantwortlichen Personen.
Das Seminar richtet sich dementsprechend an diejenigen, die bereits eine „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen” (2-tägig) nach TRGS 529 absolviert haben.
Programm
09.00 Uhr Begrüßung, Vorstellungsrunde, Einführung
Auffrischung zum Thema Anlagensicherheit und Arbeitsschutz Änderungen bei geltenden rechtlichen Vorgaben In Vorbereitung befindliche neue Vorgaben Genehmigungsrecht, wasserwirtschaftliche Anforderungen, Störfallverordnung Aktuelle Arbeitshilfen und Merkblätter Beispiele aus der Praxis Praktische Übungen zur Gefährdungsbeurteilung
Kenntnisnachweis: Multiple-Choice-Test