Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die aktive Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre, künftig zertifizierbar sein soll.
Generell kann Kohlenstoff auf drei verschiedene Arten zurückgewonnen werden: Durch dauerhafte Speicherung mittels innovativer Technologien, durch eine klimaeffiziente Land- und Forstwirtschaft und durch eine langfristige Speicherung in Produkten, z.B. in Holzprodukten.
Um solche Entnahmen zertifizieren zu können, müssen sie vier Kriterien erfüllen: 1. Die Maßnahme muss quantifizierbar und vorteilhaft sein, also einen „Nettonutzen der CO2-Entnahme“ bieten. 2. Die Maßnahme muss über ein Standardverfahren hinaus gehen, also additiv sein. 3. Die Maßnahme muss CO2 langfristig binden und 4. die Maßnahme muss umfänglich nachhaltig sein, also auch andere Umweltziele wie die biologische Vielfalt, die Anpassung an den Klimawandel, die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Wasserqualität, das Null-Schadstoff-Ziel oder die Kreislaufwirtschaft berücksichtigen oder einen positiven Nebeneffekt in Bezug auf diese Nachhaltigkeitsziele haben.
Perspektivisch sollen die Entnahme-Zertifikate auch handelbar sein und so die Land- und Forstwirtschaft bei der Finanzierung der Maßnahmen unterstützen. Die notwendigen Zertifizierungsmethoden werden voraussichtilich 2023 mit einem Expertenkreis erarbeitet. Der vorgelegte Entwurf wird nun in einem formellen Gesetzgebungsverfahren von Europäischem Rat und dem Europäischen Parlament erörtert und konkretisiert.