Um die Erzeugung von Ökostrom zu fördern, hatte die Bundesregierung drei zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Diese wurden nun kürzlich von der EU-Kommission nach der beihilferechtlichen Prüfung bewilligt.
Im Juli dieses Jahres wurde die EEG-Novelle 2023 veröffentlicht, in der unter anderem höhere Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab dem 30. Juli 2022 beschlossen wurden. Jedoch benötigten die Neuerungen noch die beihilferechtliche Freigabe durch die EU-Kommission – diese ist nun da. Eine der drei Maßnahmen für mehr Ökostrom ist die „Einführung finanzieller Anreize für Verbraucher, in kleine Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen zu investieren, um mehr Strom in das Netz einzuspeisen, statt ihn nur für den Eigenverbrauch zu nutzen.“
So beträgt der neue anzulegende Wert bis zu einer Anlagenleistung von 10 KWp 8,60 Cent pro Kilowattstunde, im Leistungsbereich bis 40 KWp 7,50 Cent pro Kilowattstunde und über 40 kWp 6,20 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen gesonderten, leistungsabhängigen Zuschlag, wenn die gesamte erzeugte Energiemenge in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Weiter hat die EU-Kommission die Umstellung von einer festen auf eine gleitende Marktprämie bei der Zahlungsstruktur für Innovationsausschreibungen genehmigt. Damit soll die Überkompensation von Stromerzeugern bei hohen Strompreisen vermieden werden.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission eine zusätzlichen Ausschreibungsrunde für Freiflächen- und Dachflächen-PV-Anlagen bestätigt. Durch einen geänderten Mechanismus sollen alle Gebote zum Gebotspreis angenommen werden können, wenn das ausgeschriebene Volumen durch die Gebote nicht erreicht wird.
Die vollständige Erklärung der EU-Kommission finden Sie hier.