Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III veröffentlicht

Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist veröffentlicht und tritt in Kraft.

Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) wurde am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und muss bis spätestens 21. Mai 2025 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Während die von der Holzenergiebranche gefürchteten Verschärfungen zum Teil ausblieben, werden zukünftig möglicherweise auch ältere Biogas-Bestandsanlagen hohe Mindest-Treibhausgaseinsparungen nachweisen müssen.

Die seit 2018 gültige RED II gibt den Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen vor, mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung wurde sie teilweise in deutsches Recht umgesetzt. Die allgemein als RED III bezeichnete Überarbeitung der europäischen Richtlinie soll die Nutzung Erneuerbarer Energien weiter steigern und Treibhausgasemissionen verringern.

Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der Europäischen Union:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202302413