Emissionserklärung

Ein Biogasanlagenbetreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist verpflichtet, die von dieser Anlage ausgehenden Emissionen im Erfassungssystem BUBE-online (Emissionserklärung) zu melden, sofern die Summe der Feuerungswärmeleistungen der BHKW 1 MW oder mehr beträgt. Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine “Anleitung zur Erstellung einer Emissionserklärung für Biogasanlagen“ erstellt, die im Bereich Luft/Emission/Emissionserklärung zu finden ist unter folgendem Link:

http://www.lfu.bayern.de/index.htm

bzw. direkt:

http://www.lfu.bayern.de/luft/emissionserklaerung/doc/ee_anleitung_biogasanlagen.pdf