Zur Beschleunigung der Wärmewende in Deutschland werden Kommunen in die Pflicht genommen, sich über die Möglichkeiten einer klimaneutralen Energieversorgung bis 2045 vor Ort Gedanken zu machen. Das bundesweite Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass alle Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung erarbeiten müssen. Kommunen mit höchstens 100.000 Einwohnenden bekommen dafür zwei Jahre mehr Zeit und müssen spätestens am 30. Juni 2028 einen Plan vorlegen. Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnenden können ein vereinfachtes Verfahren anwenden oder sich mit benachbarten Städten/Gemeinden zusammenschließen, um eine gemeinsame Wärmeplanung durchzuführen. Derzeit wird in Bayern noch an einer landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes gearbeitet. Das Kompetenzzentrum für Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle hat bereits einige digitale Hilfsmittel erarbeitet, die Kommunen und Planenden bei der Kommunalen Wärmeplanung behilflich sein können.
Datenkompass
Der KWW-Datenkompass zeigt für jedes Bundesland, welche Einrichtungen, welche Daten, z.B. die Bebauungsstruktur, die Energiebedarfe, Netzinfrastruktur usw. für die Bestands- und Potenzialanalyse liefern können und in welcher Qualität (Granularität) sie sinnvollerweise angefragt werden sollten. Diese Übersichten, die mit den Landesenergieagenturen erstellt wurden, sollen den Kommunen den Prozess der Datenbeschaffung vereinfachen.
Musterleistungsverzeichnis
Das KWW-Musterleistungsverzeichnis erleichtert Kommunen die Ausschreibung von Dienstleistungen für die Kommunale Wärmeplanung. Es dient als Vorlage für die Vergabe der gesamten Leistung oder Teilleistungen an externe Dienstleister, die qualifiziert sind, kommunale Wärmepläne zu erstellen und kann flexibel an lokale Bedarfe angepasst werden. Die aktuelle Version des KWW-Musterleistungsverzeichnisses richtet sich an Kommunen, die bis zum 04. Dezember 2023 einen Fördermittelantrag über den Förderschwerpunkt 4.1.11 „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie eingereicht haben.
Dienstleisterverzeichnis
Das KWW-Dienstleisterverzeichnis fördert den Austausch zwischen Kommunen und Dienstleistungsunternehmen im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung. Es dient als Übersicht potenzieller Dienstleister und ermöglicht es Kommunen, die Anbieter basierend auf ihren Anforderungen nach Leistungsspektrum und Region zu filtern.
Schauen Sie auch in unser C.A.R.M.E.N.-Branchenverzeichnis mit einer auf den bayerischen Raum zugeschnittene Auswahl. Suchen Sie im Filter bei Produkt nach “Kommunale Wärmeplanung“. Hier finden Sie unter der Filteroption den neuen Zusatz “Softwarebereitstellung“. Dieser hebt Dienstleister hervor, die mit einer Softwarelösung zur Datensammlung, Analyse, Auswertung bzw. Darstellung arbeiten und diese den Kommunen im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung gestellt wird.