Der für die Energie- und Klimawende notwendige Ausbau der Windenergie ist häufig mit Konflikten vor Ort verbunden. Gründe hierfür können unzureichende Kommunikation und Beteiligungsmöglichkeiten, die nicht als solche wahrgenommen werden, sein. Durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, können Beiträge zur Konfliktminimierung geleistet werden.
Erfahrungen zeigen, dass die reine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum formellen Beteiligungsverfahren oftmals unzureichend ist. Häufig sind die vorgeschriebenen Maßnahmen kaum geeignet, um das Vertrauen der lokalen Bevölkerung zu gewinnen und eine Beteiligung zu ermöglichen, die tatsächlich auch als solche angesehen wird. Doch was kennzeichnet eine gute Beteiligung und welche Möglichkeiten gibt es für Projektierer gemeinsam mit der Kommune, den Bürgern und sonstigen Akteuren vor Ort gemeinsam das Windparkprojekt voranzutreiben?
1. Informationsbereitstellung
Mittels des formellen Beteiligungsverfahrens werden Projektinformationen durch die Lokalpresse, den Amtsblättern sowie mittels Auslegung zur Einsichtnahme bei der Kommune, den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange für kurze Zeit zugänglich gemacht. Potenziell Betroffene erhalten auf diesem Wege Projektinformationen sowie die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen. Die bloße Bereitstellung von Informationen ist i. d. R. jedoch nicht ausreichend, um Akteure von dem Projekt zu überzeugen und Konflikte zu minimieren. So kommt dem Zeitpunkt der Informationsbereitstellung eine besondere Bedeutung zu. Hierbei gilt: Je früher desto besser. Entsteht der Eindruck, dass lediglich vollendete Tatsachen geschaffen wurden, ist ein Konflikt oft vorprogrammiert. Auch die Wahl der Kommunikationskanäle ist entscheidend. Die Veröffentlichung in der Lokalpresse, dem Amtsblatt sowie bei der Gemeinde sind obligatorisch. Darüber hinaus bietet das Internet eine gute Möglichkeit sich unabhängig von Arbeits- und Öffnungszeiten zu informieren und laufende Projektentwicklungen einfließen zu lassen. Eigentlich bekannt, aber dennoch zu selten in diesem Zusammenhang genutzt: Das direkte Gespräch. Es bietet die Möglichkeit zum unmittelbaren Austausch und kann viel dazu beitragen Fragen frühzeitig zu klären und Unsicherheiten aus der Welt zu räumen. Den Rahmen hierfür können z. B. Informationsveranstaltungen, Stände an öffentlichen Plätzen oder Sprechstunden bieten.
2. Beteiligung durch aktive Einbringung
Für die Konkretisierung eines Standortes gibt es zu viele Faktoren, die mit einem nicht unerheblichen Aufwand abgeprüft werden müssen. Scheint ein Standort jedoch als geeignet für die Errichtung eines Windparks, empfiehlt es sich nicht länger als nötig zu warten, um die Öffentlichkeit zu informieren. Je länger dieser Schritt in der Projektierungsphase hinausgezögert wird, desto mehr vollendete Tatsachen und damit potenzielles Konfliktpotenzial wird geschaffen.
Es sollte bedacht werden, dass ab dem Zeitpunkt der Informationsbereitstellung auch Einwände jeglicher Art abgearbeitet werden können, wertvolle Kenntnisse der lokalen Bevölkerung, z. B. zu Artenschutzbelangen können somit einfließen. In dieser frühen Projektphase sind noch eher Anpassungen zur Ausgestaltung des Windparks durch die Beteiligung der Bevölkerung und Träger öffentlicher Belange möglich.
Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt die Kommune, vertreten durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin, wenn es darum geht, einen geeigneten Rahmen für einen Dialog zu schaffen. Auch Klimaschutzmanager bzw. -managerinnen können wertvolle Beiträge leisten, um den konstruktiven Austausch anzustoßen. Hierbei können auch kommunale/regionale Klimaschutzkonzepte und deren Inhalte verständlich vorgestellt werden. Somit kann ein Bezug zu bestehenden Planungskonzepten und Zielen hergestellt und den Anwohnern ein umfängliches Zukunftskonzept für die Gemeinde nähergebracht werden.
3. Beteiligung zur Stärkung regionaler Wertschöpfung
In der Regel entstehen Windparks im ländlichen Raum, auf dem Gebiet kleiner Kommunen. Geringe Einwohnerzahl und enge Gemeinschaften, können allerdings eher Spannungen hervorrufen, etwa wenn nur Einzelne durch die Verpachtung ihrer Grundstücke profitieren. Stattdessen sollten Wege begangen werden, die es erlauben den Windpark als Chance für viele Menschen und die Kommune zu nutzen.
Eine Möglichkeit hierzu bietet die Schaffung von Bürgerwindanlagen. Bei diesen wird ein Teil des Windparks als Bürgerwindpark, oftmals in der Form einer GmbH & Co. KG betrieben. Bürgerinnen und Bürger können sich dabei durch den Erwerb von Anteilsscheinen direkt am Windpark beteiligen und so finanziell an den Erträgen des Parks partizipieren.
Eine andere Form ist die indirekte Beteiligung. Hierbei bieten vertragliche Vereinbarungen zwischen Betreibern und privaten bzw. kommunalen Grundstückseigentümern, die Möglichkeit, dass ein Teil der Erträge aus dem Windpark abgeführt und zweckgebunden in der Gemeinde eingesetzt wird. Auf diesem Wege lassen sich Kommunalhaushalte entlasten und Einrichtungen und Aktionen des öffentlichen Lebens wie z. B. Kindertagesstätten, Vereine und Stadtfeste finanzieren oder sogar neu schaffen.
Quellen:
Impuls – Agentur für Angewandte Utopien e. V. (2013): Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung – Die Energiewende gemeinsam gestalten. Abrufbar unter: http://www.beteiligungskompass.org/media/366-Praxisleitfaden_B_rgerbeteiligung_Die_Energiewende_gemeinsam_gestalten.pdf (letzter Abruf 15.09.2020)
Fachagentur Windenergie an Land e. V. (2017): Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Kontext der Windenergie – Von der Theorie in die Praxis. Abrufbar unter: https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA_Wind_fruehzeitige_Oeffentlichkeitsbeteiligung_Theorie_Praxis_2017-12.pdf (letzter Abruf 15.09.2020)