Bestandsanlagen aufgepasst – Registrierung im Marktstammdatenregister eilt!
Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verfügbar. Seither gilt: Jede bestehende Stromerzeugungsanlage, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, muss dort bis spätestens zum 31.01.2021 registriert werden.