C.A.R.M.E.N.-WebSeminar „Solarunterstütztes Laden zuhause”
Alois Hadeier und Hubert Maierhofer von C.A.R.M.E.N. e.V. vermitteln am 24. April die Grundlagen zur Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zum Aufladen von E-Fahrzeugen.
Alois Hadeier und Hubert Maierhofer von C.A.R.M.E.N. e.V. vermitteln am 24. April die Grundlagen zur Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zum Aufladen von E-Fahrzeugen.
Ab 24.10.2023 startet die sechsteilige Veranstaltungsreihe und richtet sich in erster Linie an landwirtschaftliche Betriebe, darüber hinaus aber auch an alle fachlichen Interessierten.
Sondern bei einem Kasten Bier seien die ersten Pläne für das neue Modul entstanden, verriet Rainer K. Schmidt, Gründer und Geschäftsführer der LORENZ GmbH, Gewinner des diesjährigen Förderpreises.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen im baurechtlichen Außenbereich als privilegierte Bauvorhaben anzusehen. Möglich machen dies zwei Änderungen im Baugesetzbuch.
Mit einem Anteil von 57,7 Prozent an der Nettostromerzeugung zur öffentlichen Stromversorgung lag die Erzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich über dem Vorjahr.
Die Bundesnetzagentur definiert mit Wirkung zum 01. Juli 2023 erstmalig Anforderungen für Grünland- und Moor-PV-Anlagen im Sinne des EEG 2023.
Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben.
In der Broschüre wird alles Wissenswerte zu Freiflächen-PV-Anlagen zusammengefasst –
angefangen von deren Aufbau bis hin zum Ende der Nutzungsdauer.
Am 30. März geht es unter anderem darum, wie sich die Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen erhöhen lässt und worauf man bei der Planung achten sollte.
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.