Besondere Solaranlagen: Bundesnetzagentur definiert Anforderungen für „Grünland-PV“ und „Moor-PV“
Die Bundesnetzagentur definiert mit Wirkung zum 01. Juli 2023 erstmalig Anforderungen für Grünland- und Moor-PV-Anlagen im Sinne des EEG 2023.
Die Bundesnetzagentur definiert mit Wirkung zum 01. Juli 2023 erstmalig Anforderungen für Grünland- und Moor-PV-Anlagen im Sinne des EEG 2023.
Am 16.05. fand die C.A.R.M.E.N.-WebKonferenz „Kommunen und öffentliche Verwaltung auf dem Weg zur Klimaneutralität“ statt.
Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben.
Das Europäische Parlament nahm den Entwurf von Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen von Gebäuden an.
In der Broschüre wird alles Wissenswerte zu Freiflächen-PV-Anlagen zusammengefasst –
angefangen von deren Aufbau bis hin zum Ende der Nutzungsdauer.
Am 30. März geht es unter anderem darum, wie sich die Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen erhöhen lässt und worauf man bei der Planung achten sollte.
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.
In dem WebSeminar am 15. März geht es um die Grundlagen zur Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zum Aufladen von E-Fahrzeugen.
In der Veranstaltung am 15. Februar 2023 geht es um das Heizen mit Erneuerbaren Energien und darum, wie ein Kombisystem funktioniert.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.