Wärmepreisbremse: Nahwärmenetzbetreibende in der Pflicht
Die bis zum 15. Februar gesetzte Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
Die bis zum 15. Februar gesetzte Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
Zwischen dem 6. und 19. Februar bietet das Netzwerk unter anderem eine WebSeminar-Reihe, Best Practice-Beispiele auf der Website und Videoclips auf Social Media an.
In der Veranstaltung am 15. Februar 2023 geht es um das Heizen mit Erneuerbaren Energien und darum, wie ein Kombisystem funktioniert.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Clemens Garnhartner von C.A.R.M.E.N. e.V. beantwortete im Regional Fernsehen Oberbayern Fragen zu Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaik.
Durch eine Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung werden seit diesem Jahr in Deutschland keine Biokraftstoffe mehr aus Palmöl gefördert.
Im „nawaros – Der C.A.R.M.E.N.-Newsletter“ werden ab sofort die Energiewende-Presseschau und der nawaros gebündelt.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.
Übersichtstabelle der Einzelteile zur Informationsreihe: wasser- und umweltverträglicher Maisanbau
Der Einsatz von Koppelprodukten in Biogasanlagen wird in der Bevölkerung, in der Landwirtschaft und bei Betreibenden sehr unterschiedlich bewertet.