Nachhaltigkeitsverordnungen notifiziert
Betreiberinnen und Betreiber von größeren Biomasseanlagen müssen jetzt aktiv werden, da der Nachhaltigkeitsnachweis bereits ab Januar 2022 vergütungsrelevant sein wird
Betreiberinnen und Betreiber von größeren Biomasseanlagen müssen jetzt aktiv werden, da der Nachhaltigkeitsnachweis bereits ab Januar 2022 vergütungsrelevant sein wird
Die Veranstaltung informiert über aktuelle Entwicklungen, Neuerungen, integrierte Heizwerksverwaltung, Optimierung von Netzrücklauftemperaturen und besonders emissionsarme Kesseltechnik.
Wie in einer Kommune vor Ort ein Nahwärme-Projekt umgesetzt werden kann und was es dabei zu beachten gibt, vermittelt die WebKonferenz am 18. November von 10 – 16 Uhr.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium beantwortet mit Mitgliedern und Partnern im Team Energiewende Bayern viele Fragen im Bereich Wärme.
Daten zu Demonstrationsprojekten zur energetischen Biomassenutzung in Bayern, die seit Anfang der 1990er Jahren mit Mitteln des Freistaats gefördert worden sind sind im Beitrag zu finden
Im Rahmen der Themenwochen Wärme des Teams Energiewende Bayern finden zwei C.A.R.M.E.N.-WebKonferenzen zu den Themen Nahwärme und Prozesswärme im November statt.
Am 5. Oktober 2021 ist die FFVAV in Kraft getreten. Durch diese Verordnung kommen neue rechtliche Vorgaben für die Verbrauchserfassung und die Abrechnung von Fernwärme und Fernkälte. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. AGFW hat dazu eine Umsetzungshilfe herausgebracht.
Auf Betreiber von Biomasseanlagen kommen neue Nachweisanforderungen bezüglich Nachhaltigkeit und Treibhausgasminderung zu
Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der aktuellen EEG-Biomasse-Ausschreibung veröffentlicht – ein leichter Aufwärtstrend ist erkennbar.
Für Betreibende von größeren Holzfeuerungen mit Pellets oder Hackschnitzeln findet am 5. Oktober eine Online-Informationsveranstaltung zur richtigen Entsorgung von Holzaschen statt. Veranstalter ist das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) in
Zusammenarbeit mit der Bundesgütegemeinschaft Holzasche (BGH).