Verpackungssteuer in Tübingen mit Grundgesetz vereinbar
Die Stadt Tübingen erhebt eine Steuer auf Verpackungen, die für Speisen und Getränke für den Take-away Verzehr genutzt werden.
Die Stadt Tübingen erhebt eine Steuer auf Verpackungen, die für Speisen und Getränke für den Take-away Verzehr genutzt werden.
Bewerbungen können bis zum 30. April 2025 über das Online-Formular auf der C.A.R.M.E.N.-Website eingereicht werden.
Das fünfte C.A.R.M.E.N.-WebSeminar der Reihe am 20.11.2024 thematisiert „Die Verpackungssteuer in Tübingen” mit Referentin Claudia Patzwahl, Leitung Einführung Verpackungssteuer.
Mit dem WebSeminar nimmt C.A.R.M.E.N. an der fairen Woche zum Thema “Klimagerechtigkeit” unter dem Motto “Fair. Und kein Grad mehr.“ vom 13. bis 27. September 2024 teil.
Seit Anfang 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Was der Müllvermeidung dient, wird dennoch nicht unbedingt von Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptiert.
Im ersten C.A.R.M.E.N.-WebSeminar der vierteiligen Reihe wurde eine Studie zum Nutzerverhalten bezogen auf Mehrwegbehälter vorgestellt.
Mit diesem Format sollen die Hintergründe für die Zurückhaltung bei Verbrauchern beleuchtet und die Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die Nutzung von Mehrwegangeboten voranzubringen.
Am 1. & 2. Juli 2024 findet das 32. C.A.R.M.E.N.-Symposium in Straubing statt. Einer der Fachblöcke widmet sich dem Thema “Kommunale und öffentliche Verwaltung”.
Büromöbel sind Produkte, die einer hohen Beanspruchung unterliegen und eine lange Lebensdauer haben sollten.
IT-Geräte wie Computer, Monitor, Tastatur, Maus, Fax, Scanner, kaum ein Arbeitsplatz kommt heute ohne sie aus.