BNetzA veröffentlicht Höchstwerte für EEG-Ausschreibungen 2025

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Dezember die Höchstwerte für die Ausschreibungsverfahren von EEG-Anlagen im kommenden Jahr bekanntgegeben. Die Absenkungen der Höchstwerte im Bereich Solar und der Innovationsausschreibung begründet die Bundesnetzagentur neben den Ergebnissen der vergangenen Ausschreibungsrunden insbesondere mit geringeren erwarteten Stromgestehungskosten und mit dem höheren Ausschreibungsvolumen für 2025. Der Höchstwert für Windenergieanlagen an Land bleibt dagegen im kommenden Jahr unverändert.

TechnologieVoraussichtliche Termine 2025Höchstwert 2025Höchstwert 2024
Solaranlagen des 1. Segments (Solar Freifläche)1. März, 1. Juli und 1. Dezember6,80 ct/kWh7,37 ct/kWh
Solaranlagen des 2. Segments (Solar Aufdach)1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober10,40 ct/kWh10,50 ct/kWh
Windenergieanlagen an Land (Wind Onshore)1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November7,35 ct/kWh7,35 ct/kWh
Anlagenkombinationen (Innovation)1. Mai und 1. September9,00 ct/kWh9,18 ct/kWh

Bei den Rahmenbedingungen für die Ausschreibungen werden sich 2025 insbesondere für den Bereich Solar einige Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben. So sieht beispielweise das EEG vor, für die Ausschreibungsrunden im Bereich Aufdach den Schwellenwert von 1 MWp ab Mai 2025 auf 750 kWp abzusenken. Freiflächenanlagen bis 1 MWp und Bürgerenergieanlagen bis 6 MWp sind dagegen auch im kommenden Jahr unverändert von der Teilnahme an der Ausschreibung ausgenommen.

Zur vollständigen Meldung der Bundesnetzagentur gelangen Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/1041062

Stand: 19.12.2024