In der Diskussion um kompostierbare Bioabfall-Beutel möchte der Verbund kompostierbare Produkte e.V. (Verbund) endgültig Klarheit schaffen. Im Zuge dessen wurde die Zertifizierungsstelle DIN CERTCO (TÜV Rheinland) mit der Entwicklung des Zertifizierungssystems „DINplus Bioabfall-Beutel“ beauftragt. Dieses Siegel begrenzt den maximalen Zeitraum, der kompostierbaren Bioabfall-Beuteln zur vollständigen Verrottung gegeben wird, auf 6 Wochen – gerade einmal die Hälfte der europäischen Norm DIN EN 13432, die maximal 12 Wochen einräumt. „Mit diesem Schritt wird Klarheit geschaffen und wir entsprechen dem Wunsch nach Überprüfung des Abbaus bei anlagenüblichen kürzeren Rottezeiten. Nun steht der Nutzung der Beutel nichts mehr im Wege“, sagt Michael von Ketteler, Geschäftsführer des Verbund.
Das neue Zertifizierungszeichen gilt ausschließlich für Bioabfall-Beutel und ergänzt den bereits etablierten „Keimling“, welcher die Erfüllung der Norm DIN EN 13432 garantiert. Die europäische Norm fordert nicht nur den biologischen Abbau von Materialien, vergleichbar zu natürlichen Substanzen wie Cellulose, sondern beinhaltet auch strenge Kriterien bezüglich chemischer Inhaltsstoffe und Schwermetalle, sowie verpflichtende ökotoxikologische Tests. Nur durch dieses Paket an Vorgaben kann eine vollständige Unbedenklichkeit von Materialien zur Sammlung von Bioabfällen nachgewiesen werden. Somit wird sichergestellt, dass kein Mikroplastik im Kompost verbleibt. „Wir bleiben auch weiterhin bei unserer Forderung: Nur Material, dass mindestens mit dem „Keimling“ zertifiziert wurde, soll zur Sammlung des Bioabfalls genutzt werden dürfen“, so von Ketteler weiter. „Das DINplus Zeichen garantiert – zusätzlich zu den Vorgaben des Keimlings nach DIN EN 13432 – dass die Bioabfall-Beutel die Forderungen der Wertschöpfungskette in Deutschland an kürzere Rottezeiten von maximal 6 anstelle von maximal 12 Wochen erfüllen“, sagt Dr. Oliver Ehlert, Sachverständiger der DIN CERTCO. „Wir sind ab sofort auf Prüfung und Zertifizierung zugelassener Materialien vorbereitet“, fügt Dr. Ehlert ergänzend hinzu.
Hintergrund: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bzw. die Bioabfallverordnung von 2012 verpflichtet die Kommunen seit 2015, ihren Bürgern eine Möglichkeit zur getrennten Sammlung von Küchenabfällen bereitzustellen. Durch diese Bioabfälle wird erneuerbare Energie und Kompost erzeugt und somit die Kreislaufwirtschaft gestärkt.
Pressemitteilung des Verbund kompostierbarer Produkte e.V. vom 11. November 2020