Seit dem 31. Januar 2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verfügbar. Seither gilt: Jede bestehende Stromerzeugungsanlage, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, muss dort bis spätestens zum 31. Januar 2021 registriert werden. Das Netzwerk C.A.R.M.E.N. e.V. ruft in Erinnerung, auch die Anlagen im Marktstammdatenregister zu erfassen, die bereits in einem anderen Register, wie dem PV-Meldeportal oder auch dem vorläufigen Marktstammdatenregister registriert worden sind.
Die Regelung betrifft alle Erzeugungsarten wie Photovoltaik-, Windenergie-, Biomasseanlagen nach dem EEG aber auch Biomasse-KWK-Anlagen nach dem KWKG oder EE-Stromspeicher – unabhängig vom Alter. Werden die Anlagen nicht rechtzeitig über die Seite www.marktstammdatenregister.de registriert, droht der Verlust der EEG-Vergütung bis zur erfolgten Meldung! Ein entsprechendes Informationsschreiben des Netzbetreibers sollten Betreibende einer Erneuerbaren-Energien-Anlage bereits erhalten haben.
Die Registrierung erfolgt in aller Regel online. Nur in Einzelfällen können Papieranträge über die Hotline des Marktstammdatenregisters angefordert werden. Clemens Garnhartner, PV-Experte bei C.A.R.M.E.N. e.V., empfiehlt jedoch die Online-Registrierung: „Unserer Erfahrung nach erleichtern die ausführlichen Hilfen für jedes auszufüllende Eingabefeld die Registrierung ungemein“.
Bei weiterführenden Fragen finden Anlagenbetreibende auf der Seite des Marktstammdatenregistern zusätzlich eine Registrierungshilfe: www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html.
Nach der Registrierung werden die Daten vom jeweiligen Netzbetreiber geprüft. Bei Unstimmigkeiten werden die Anlagenbetreibenden zur Nachbesserung aufgefordert.
„Werden Sie jetzt aktiv, wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage nicht bereits im MaStR registriert haben. Der Verlust der EEG-Vergütung ist vermeidbar!“, legt das Expertenteam von C.A.R.M.E.N. e.V. allen Betreibenden einer Erneuerbaren-Energien-Anlage nahe.
Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie auf: www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/index.html.
Circa 2.200 Zeichen, Abdruck frei, Belegexemplar erbeten.